Esch und seine Höfe

Von 989 bis ins 19. Jahrhundert

von Clemens von Looz-Corswarem

1. Einleitung

2. Die Urkunde von 989

3. Nachrichten über Esch im Mittelalter

4. Die politische Zugehörigkeit Eschs im Mittelalter und in der frühen Neuzeit

5. Der Fronhof Esch als Mittelpunkt einer Grundherrschaft

6. Die zur Grundherrschaft Groß St. Martin gehörenden Höfe und Grundstücke

7. Esch in der frühen Neuzeit und in der Franzosenzeit

Quellen- und Literaturnachweise

1. Einleitung

Die Geschichte von Esch von seiner ersten Nennung im Jahre 989 bis zum Ende des 18. Jahrhunderts, ja eigentlich bis weit ins 19. Jahrhundert hinein, ist eine Geschichte seiner Höfe. Da diese Höfe noch heute weitgehend unverändert liegen und sogar zum Teil noch bewirtschaftet werden, hat sich in Verbindung mit der alten Martinskirche ein Ortscharakter erhalten, der es unserer Vorstellung erleichtert, die Geschichte Eschs in die Vergangenheit zurückzuverfolgen.

Rund 900 Jahre war die Landwirtschaft in Esch vorherrschend, die Menschen lebten als selbständige Landwirte, als Pächter, als Landarbeiter oder Knechte von der Landwirtschaft. Erst am Ende des letzten Jahrhunderts begann sich, mit dem Aufbruch zur Industrialisierung und dem gewaltigen Anwachsen der Stadt Köln, die Bevölkerungsstruktur auch in Esch zu ändern.

Aber Esch ist nicht erst seit den letzten einhundert Jahren auf die Stadt Köln hin orientiert. Schon zur Zeit der ersten Nennung vor 1000 Jahren bestanden enge Beziehungen zu Köln, stand Esch im Einflußbereich der Großstadt. Der Grund und Boden - ja weitgehend auch die Menschen darauf gehörten Kölner Stiften und Klöstern, allen voran dem Kloster Groß St. Martin. Auch waren es weitgehend Angehörige des Kölner Patriziats, die ihr im Handel erworbenes Vermögen in Grundbesitz im Kölner Umland anlegten und somit den Übergang zum Landadel schufen.

Der Schwerpunkt der folgenden Zeilen soll in der Auswertung der archivalischen und gedruckten Quellen und der Literaturnachweise für das Mittelalter und die frühe Neuzeit liegen. Die Darstellung bemüht sich, einen Überblick zu geben, kann aber unmöglich alle Nennungen und Belege berücksichtigen. Dies würde auch über die Zielsetzung dieses Beitrages, der sich in den Rahmen einer Festschrift einpassen soll, hinausgehen.



2. Die Urkunde von 989

Die Urkunde des Kölner Erzbischofs Everger für das Benediktinerkloster Groß St. Martin in Köln von 989, in der Ascha-Esch zum erstenmal genannt wird, gehört zur ältesten Überlieferung dieses großen und reichen Klosters. Sie führt uns in eine Zeit zurück, in der schriftliche Zeugnisse noch selten waren und nur wenige regionale und lokale Nachrichten auf uns gekommen sind. Wenn wir ein so frühes Zeugnis über das Vorhandensein von Esch besitzen, so verdanken wir dies dem Umstand, daß Esch damals in geistlichen Besitz gekommen ist.
Bei den geistlichen Instituten dieser Zeit, den Stiften und Klöstern, war die Schriftlichkeit schon wesentlich weiter entwickelt als bei den weltlichen Großen. Außerdem legten die Klöster und Stifte sehr großen Wert darauf, ihre Urkunden und Privilegien sicher zu verwahren, denn nur damit konnten sie ihre Besitztitel und Rechte gegen jedermann verteidigen.
Wenden wir uns aber der Urkunde selbst zu, über deren Echtheit heute wohl kein Zeifel mehr besteht (vgl. Umschlag Innenseite vorne):
Erzbischof Everger von Köln schenkt mit Zustimmung des Kaisers Otto 111. dem Kloster des hl. Martin in Köln zum Nutzen der Mönche den Herrenhof in Rodenkirchen, ferner seinen Besitz zu Flittard, Wissersheim und Esch, ferner die Kirchen in Soller und Vettweiß. Außerdem in der Stadt Köln soviel Hausstätten, wie 10 Pfund Silberpfennige an Abgaben zahlen. Um die sehr große Not des Klosters zu mildern, schenkt er außerdem seinen Besitz zu Winningen an der Mosel und den Zehnten daselbst, der dem Kloster des hl. Viktor zu Xanten gehört und den er gegen seinen Anteil am Zehnten zu Rhens eingetauscht hat. Kaiser Otto 111. selbst hat sein Siegel auf die Urkunde aufdrücken lassen. Die Urkunde ist ausgestellt in Köln im Jahre 989.
Everger von Köln, der von 985 - 999 als Erzbischof nachzuweisen ist, genießt in der Kirchengeschichte keinen besonders guten Ruf. Er soll Klöster beraubt, deren Güter eingezogen und an seine Ritter verteilt und auch sonst in der Reichspolitik eher eine zwielichtige Rolle gespielt haben. Das Kloster Groß St. Martin in Köln aber verdankt ihm jedenfalls eine Grundausstattung mit Besitz und Einkünften, die, wie wir noch sehen werden, recht beachtlich war. So ist es kein Zufall, daß das Kloster gerade diese Urkunde mehrfach abgeschrieben und schon in den ältesten erhaltenen Kopiaren, den Kopienbüchern, an die erste Stelle gesetzt hat. Allerdings hat die Wissenschaft diese Urkunde zeitweise als Fälschung angesehen. Die Kritik an der Echtheit bestand zum einen darin, daß die Urkunde in zwei, leicht voneinander abweichenden Originalen existiert, bei der an der einen Ausfertigung wohl ein falsches Siegel hängt, und zum anderen darin, daß der in der Urkunde als Kaiser genannte Otto III. im Jahre 989 noch gar nicht Kaiser war. Zum Kaiser gekrönt wurde Otto erst im Jahre 996.
Beide Einwände gegen die Echtheit der Urkunde lassen sich heute durch formale und inhaltliche Untersuchungen widerlegen. Die falsche Titulatur kann auf ein Versehen des Schreibers zurückgehen, was in der damaligen Zeit häufig war, zumal Otto 111. schon mit drei Jahren zum König gekrönt worden war und im Jahre 989, erst 7 Jahre alt, noch unter der vormundschaftlichen Regierung seiner energischen Mutter Kaiserin Theophanu stand. Was das Siegel angeht, so war es üblich, abgefallene Siegel zu erneuern, ohne daß man dabei im Mittelalter das Gefühl gehabt hätte, eine Fälschung zu begehen. Sicher ist, daß sich König Otto 111. über Weihnachten 988 bis in den Januar 989 hinein zusammen mit seiner Mutter Theophanu in Köln aufgehalten hat.
Ein viel größerer Beweis für die Echtheit der Schenkung durch den Erzbischof Everger im Jahre 989 ist jedoch die Tatsache, daß das Kloster Groß St. Martin bis zu seiner Aufhebung in der Säkularisation 1803 in weitgehend unbestrittenem Besitz der in der Urkunde genannten Höfe, Grundstücke, Rechte und Einkünfte war.
Schenkungen dieser Art waren weder vorher noch nachher etwas außergewöhnliches. Fast alle Kölner Klöster und Stifte sind in der Umgebung Kölns und im gesamten Rheinland in dieser Zeit vom König, vom Erzbischof oder von den weltlichen Großen mit Besitz ausgestattet worden.
Ascha-Esch wird in der lateinischen Urkunde eine "villa" genannt. In der damaligen Zeit bedeutete "villa" soviel wie Gehöft, Herrenhof, kleine Ansiedlung von Häusern um einen Herrenhof, einen Fronhof, herum. Einc "villa" war oft Mittelpunkt einer sog. Villikation, die aus einem Fronhof mit dazugehörendem Herrenland (Salland) und einer Anzahl von diesem zugeordneten selbständigen Bauernwirtschaften bestand. Die Inhaber dieser kleineren Bauernhöfe mußten bestimmte Arbeiten auf dem Fronhof leisten, besonders zur Erntezeit, und Abgaben abführen. Sie gehörten auch rechtlich und verwaltungsgemäß zum Fronhof
Außer diesen kleinen abhängigen Bauernhöfen, die meist in unmittelbarer Umgebung des Fronhofes lagen, gab es noch selbständige größere Anwesen, die eine eigene Wirtschaftseinheit bildeten und deren Abhängigkeit vom Fronhof lockerer war. Mehrere solcher größeren Höfe konnten zusammen mit dem Fronhof und den jeweils dazugehörenden kleineren Bauernstellen eine sog. Grundherrschaft bilden.
Um eine solche Grundherrschaft mit dem Mittelpunkt Esch wird es sich bei der Schenkung des Erzbischofs Everger im Jahre 989 an das Kloster St. Martin in Köln gehandelt haben. Darüber, ob die Schenkung der Villikation Esch aus einem größeren zusammengehörenden Gebiet bestand, können wir nur spekulieren, wahrscheinlich gehörten aber schon Höfe und Ländereien in Auweiler, Pesch, Weiler, Fühlingen, Thenhoven und Blumenberg dazu. Vermutlich schenkte Erzbischof Everger damals aber nur die wirklich landwirtschaftlich genutzte Fläche, denn den recht umfangreichen Wald finden wir auch später noch in seinem Besitz.
Wenn wir uns die Frage stellen, seit wann der Erzbischof selbst im Besitz dieses Gebietes war, so können wir nur Vermutungen äußern. Möglicherweise hat diese Gegend zum Reichsgut gehört, das unter Erzbischof Bruno (953965), dem Bruder Kaiser Ottos 1., an die Kölner Kirche kam. Ursprünglich, das heißt vor der Völkerwanderungszeit, wird es sich um römisches Fiskalland gehandelt haben, das dann von den fränkischen Königen als Königsland vereinnahmt wurde.
Werfen wir noch einen kurzen Blick auf den Kölner Raum in der Zeit, in der Ascha-Esch zum erstenmal genannt wird, also um das Jahr 1000.
Seit dem 10. Jahrhundert haben wir in Europa eine Zunahme der Bevölkerung zu verzeichnen. Um eine ungefähre Vorstellung von der Besiedlungsdichte zu geben, sei erwähnt, daß man die gesamte Bevölkerung Englands im 11. Jahrhundert auf ca. 1,5 Millionen schätzt, in Frankreich sollen rund 6,2 Millionen und in ganz Deutschland im 12. Jahrhundert 13 Millionen Menschen gelebt haben. Die Stadt Köln, wiewohl größte Stadt Deutschlands, beschränkte sich in ihrer Ausdehnung noch auf die alte Römerstadt, die wohl im 10. Jahrhundert noch nicht wieder ganz aufgesiedelt worden war. Allerdings wurde für die in Köln ansässigen Kaufleute der Bereich zwischen der römischen Rheinmauer und dem Strom, der alte, in der Zwischenzeit verlandete römische Hafen, immer interessanter. Dort siedelten sie sich an, dort errichteten sie ihre Verkaufsbuden und Standplätze. Auch das auf der ehemaligen römischen Rheininsel gelegene Kloster St. Martin wird damals erst ein bescheidener Bau gewesen sein, denn die heutige romanische Kirche wurde erst um 1200 begonnen, also rund 200 Jahre nach der ersten Erwähnung von Esch. Die Schenkung von Gelände im Bereich des Altermarktes für 10 Mark Silber, die von Erzbischof Everger ja in der gleichen Urkunde von 989 ausgesprochen wurde, zeigt, daß aus dem ehemaligen Sumpfgelände vor der römischen Rheinmauer wertvolles Bauland geworden war.
Das Kloster St. Martin war so alt gar nicht, wenn man es mit den Kölner Stiften vergleicht, die aus spätrömischen Totenmemorien (Grabkapellen) entstanden sind und schon in merovingischer und karolingischer Zeit über beachtliche Bauten verfügten. Die Gründung einer Abtei mitten im expandierenden Marktviertel auf einer schon in römischer Zeit bebauten Insel geht wahrscheinlich auf den schon genannten Erzbischof Bruno oder auf Erzbischof Gero (969 - 976) zurück.
Möglicherweise handelte es sich damals auch noch um ein Stift, das dann erst von Erzbischof Everger in ein Benediktinerkloster umgewandelt wurde. Wie dem auch sei, die Schenkung Evergers von 989 bedeutete für das Benediktinerkloster in der Rheinvorstadt eine Art Erstausstattung. Damit waren die am Anfang wohl noch unter iroschottischen Äbten lebenden Mönche mit Einkünften sowohl in Naturalien (Getreide und Vieh von den Höfen, Fische aus dem Rhein, Wein von der Mosel), als auch mit Geldeinnahmen (aus den Verpachtungen der Verkaufsbuden auf dem Markt) versehen.
Ein Benediktinerkloster unterscheidet sich von einem Stift vor allem dadurch, daß die Benediktinermönche sich einer Ordensregel unterworfen hatten, während sich in einem Stift Weltgeistliche zu einer Klerikergemeinschaft zusammenfanden,
Die Benediktiner nennen sich nach ihrem Gründer Benedikt von Nursia, der um 529 auf dem Montecassino in Italien ein erstes Kloster errichtet und eine strenge Ordensregel geschaffen hat. Diese Regel nach dem Motto "ora et labora" (bete und arbeite) sah einen stark geregelten Tagesablauf mit gemeinsamen Gebetsstunden und gemeinsamer Arbeit, persönlicher Besitzlosigkeit und strengem Gehorsam gegenüber dem Abt vor. In den Klöstern gab es eine Ämterhierarchie. Nicht alle Mönche waren auch zum Priester geweiht. Im allgemeinen befanden sich Benediktinerklöster nicht in Städten. Das Kloster Groß St. Martin in Köln bildete eine Ausnahme.
Die Stiftskanoniker waren hingegen Priester, die an einer Kirche den Gottesdienst versahen. Da sie keiner Ordensregel unterstanden, waren sie in ihrer persönlichen Freiheit und ihrem Besitz weit weniger eingeschränkt. Ihre Zahl war für ein Stift festgelegt, sie lebten ausschließlich vom Vermögen des Stifts. Häufig waren Stifte Versorgungsinstitute für die nachgeborenen Söhne des Adels. Das Dornstift in Köln, das dem hohen Adel vorbehalten war, besaß auch politische Funktionen, seine Mitglieder wählten den Erzbischof, verwalteten den Kurstaat nach dem Tode eines Erzbischofs bis zur Wiederwahl eines neuen und bildeten den ersten Stand in der Landesverfassung.
Um das Jahr 1000 lebte die Bevölkerung fast ausschließlich von der Landwirtschaft. Allerdings war die Landwirtschaft noch nicht sehr entwickelt. Erst die Zunahme der Bevölkerung in dieser Zeit, verbunden mit einem Ausbau der Städte, erforderte eine Intensivierung der Anbaumethoden und vor allem zusätzlichen Landgewinn durch Rodung und Nutzbarmachung von Feuchtgebieten. Das wenige, was wir über die Anbaumethoden in karolingischer und ottonischer Zeit wissen, besteht darin, daß es in der Regel eine Dreifelderwirtschaft mit der Fruchtfolge: Brache, Winterfrucht und Sommerfrucht gab. Die Ernteerträge waren gering, sie erbrachten wohl nur das Dreifache der Aussaat. Eine Neuerung war der Einsatz von Zugtieren (Pferd, Ochse) beim Pflügen. Auch die Erfindung des Kummet, das auf den Schultern des Pferdes bzw. Ochsen aufliegt und so dessen volle Arbeitskraft ausnutzen konnte, wird in das 9. Jahrhundert gelegt.
Große Teile des Landes, auch in unserer Gegend, waren noch mit (Ur-)Wald bedeckt, auch Sümpfe, Bruchlandschaften, Bachläufe und das Überschwemmungsgebiet des Rheines beanspruchten noch viel Platz. Der Wald oder Busch besaß eine große wirtschaftliche Bedeutung für den damaligen Menschen. Er war Lieferant für Bau- und Brennholz, für Beeren und Kräuter, z.T. auch für Wild, dessen Jagd allerdings schon früh geregelt war. Die Hauptnutzung der überwiegenden Eichen und Buchenwälder bestand in der Schweinemast.
Die Höfe und landwirtschaftlichen Einheiten waren weitgehend noch Selbstversorger, die nur Überschüsse ablieferten oder auf den Markt brachten. Geld in Bauernhand war selten. Die Verkehrsmöglichkeiten waren denkbar schlecht. Richtige Straßen gab es kaum. Die einzige feste Straße in unserer Gegend war die ehemalige Römerstraße, die von Köln über Merkenich, Fühlingen und Worringen in Richtung Neuss führte.
Ansonsten waren die weit verstreuten Gehöfte und Ansiedlungen nur durch Feldwege verbunden, die die größeren Waldflächen umgingen. Selbst Hauptstraßen muß man sich als unbefestigte Feldwege vorstellen, die bei schlechtem Wetter fast unbegehbar wurden. Ja selbst in der Stadt Köln gab es seit der römischen Zeit keine gepflasterten Straßen mehr. Einziges Verkehrsmittel war das Pferd, vielleicht noch das Maultier oder der Esel, deren Benutzung aber nur wenigen Menschen vergönnt war. In der Regel gingen die Menschen zu Fuß, auch über weite Entfernungen.
Diese wenigen Hinweise mögen genügen, um eine Vorstellung der Zeit um 1000 zu vermitteln, in der Esch zum erstenmal genannt wird.

3. Nachrichten über Esch im Mittelalter

Je weiter das Mittelalter, das wir aus praktischen Gründen für die Zeit von ca. 500 bis 1500 ansetzen, fortschreitet, desto mehr häufen sich die Nachrichten über Esch. Sind es bis zum 13. Jahrhundert vereinzelt Stiftungs- und Schenkungsurkunden der verschiedensten Art, in denen der Name Esch auftaucht, so treten seit dem 14. Jahrhundert auch Pachtverträge, Verpfändungen und ähnliches hinzu. Da die Schriftlichkeit sich weiter verbreitet, ist auch die Zahl der erhaltenen Schriftstücke größer.
Die nach der Ersterwähnung von 989 folgende Nachricht, die sich auf unser Esch bezieht, ist die Urkunde des Erzbischofs Hermann 111. von Köln (1089 - 1099) aus dem Jahre 109 1. In dieser Urkunde verschafft der Erzbischof dem Stift St. Andreas in Köln den Rottzehnten des Kirchspiels Esch wieder, der den Stiftskanonikern unter seinem Vorgänger, Erzbischof Sigewin (1029 - 1089) verlorengegangen war. Wir ersehen aus dieser Urkunde, daß es in Esch schon zu den Zeiten Sigewins eine Pfarrei, also auch eine Pfarrkirche gegeben hat.
Die Pfarrkirche mit den dazugehörigen Einnahmen, sei es aus Landbesitz, sei es aus Schenkungen, dem Zehnten oder den für die Sakramentserteilung zu zahlenden Gebühren, werden wohl schon im 10. Jahrhundert dem St. Andreasstift gehört haben, wenngleich der Kirchenpatron Martin auf eine Verbindung mit dem Kloster Groß St. Martin in Köln schließen läßt. Die Incorporation (Einverleibung) des Kirchenzehnten von Esch in das Stift St. Andreas wird 1348 vom päpstlichen Nuntius bestätigt.
Die Urkunde von 1091 zeigt uns, daß die Bevölkerung von Esch und Umgebung in der Zwischenzeit angewachsen war und daß die landwirtschaftliche Anbaufläche durch Rodungen erweitert worden war. Für die Urbarmachung von Wald, Gehölz und Wildnis, die immer noch dem Erzbischof als Grundherrn gehörten, verlangte dieser den sogenannten Rode- und Rottzehnten, also einen zehnprozentigen Anteil an der Ernte. Dieser Zehnte wurde häufig als Quellensteuer erhoben, indem von Vertretern des Erzbischofs jede zehnte Garbe geschnittenen Getreides, wie sie auf den Feldern zum Trocknen aufgestellt waren, eingesammelt und in Zehntscheunen gebracht wurden. Schon sehr früh wurde dieses Recht der Erhebung des Zehnten vom Erzbischof an geistliche Institutionen weiter verschenkt, wodurch diese dann in den Genuß einer jährlichen Naturaleinnahme auch von Feldern kamen, die ihnen nicht gehörten. Es war dies auch eine Einnahme mit Erweiterungsmöglichkeiten, denn von allen in Zukunft geredeten und urbar gemachten Landstücken mußte ja ebenfalls der Zehnte gezahlt werden.
Etwa 50 Jahre später, im Jahre 1145, bekundete der Abt Wilhelm von St. Martin, daß er einen Mansus von 24 Morgen Land bei der abteilichen Villa Esch an die dortigen Bewohner für den Gesamtzins von 31 Schillingen, 9 Pfennigen und einem Obulus verliehen und dafür 25 Mark (Silber) als Antrittsgeld empfangen habe. Von diesem Geld habe er Häuser zwischen dem Kloster Groß St. Martin und dem Rhein bauen lassen, deren Zinsen (Mieteinnahmen) er zur Verbesserung der Präbende (Einkünfte) bestimmte.
Wieder erfahren wir mehr über Esch. Die Bewohner des dem Kloster St. Martin gehörenden Fronhofes, gemeint sind wahrscheinlich die Pächter und weitgehend abhängigen Pachtbauern, die um den Fronhof her-um wohnen, erhalten 24 Morgen Land zur Eigenbewirtschaftung. Davon zahlen sie jährlich einen Geldzins. Um überhaupt in den Genuß des Pachtlandes zu kommen, haben sie die sehr hohe Summe von 25 Gewichtsmark Silber in Münzen gezahlt. Zu diesem Zeitpunkt lebten also in Esch schon Personen, die relativ hohe Geldbeträge aufzubringen vermochten, um eigenes Land in Erbpacht zu erwerben. Das Vorhandensein von Münzgeld ist in einer Zeit, die noch stark von der Naturalwirtschaft lebte, nicht selbstverständlich und nur durch die Nähe der Wirtschaftsmetropole und Handelsstadt Köln zu erklären. Die Bewirtschaftung eigenen Landes durch die Pachtbauern setzt auch eine weitgehende persönliche Freiheit der Bauern voraus.
Weitere 50 Jahre später besitzen wir die nächste Nachricht über Esch. Im Jahre 1184 bzw. 1190 schenkten Dietmar und seine Ehefrau Irmintrud dem Kloster St. Martin in Köln einen Hof mit Nebengebäuden und 72 Morgen Land in Esch. Unklar ist, ob Dietmar und seine Frau das Gut zu freiem Eigentum besessen haben und das Kloster St. Martin seinen Besitz in Esch arrondieren konnte, oder ob es sich um ehemaligen Klosterbesitz handelte, der in den vergangenen Jahrhunderten verlehnt oder verpachtet worden war, und bei dem das Eigentumsrecht des Klosters verlorengegangen war. Vielleicht handelte es sich auch um Rodungsland, das urbar gemacht worden war.
Das Kloster St. Martin scheint in Esch eine systematische Besitzpolitik zum Ausbau seiner Grundherrschaft getrieben zu haben, denn 1243 erfahren wir, daß das Kloster einen Hof bei Esch kauft, den vorher Ritter Gerhard, genannt der Lange, vom Kölner Vogt Gerhard und dieser vom Erzbischof und der Abtei Gladbach zu Lehen hatte. Da das Kloster das Geld für den Ankauf - Ritter Gerhard verlangte für jeden Morgen Ackerland und Wald eine Gewichtsmark Silber - nicht zur Verfügung hatte, mußte es dieses jedenfalls teilweise leihen. Zwanzig Mark erhielt das Kloster von einem Magister Anselm, der dafür eine jährliche Rente von 12 Malter Weizen (das Malter zu ca. 143,3 Liter) von dem Hof bekam, der dem Ritter Gerhard dem Langen in Esch gehörte. Auch diese beiden Urkunden aus der Mitte des 13. Jahrhunderts sind für uns sehr aufschlußreich. Sie zeigen, daß sich ein sehr kompliziertes System der Verlehnungen, Verpachtungen und Unterverpachtungen herausgebildet hat, das uns noch ausführlicher beschäftigen wird. Es gab also einen Hof bei Esch - leider erfahren wir weder die genaue Lage noch seine Größe -, der dem Erzbischof von Köln und der Abtei Mönchengladbach gehörte. Vielleicht handelte es sich auch hier um Rodungsland. Der Erzbischof und die Abtei Gladbach haben das Gut dem Kölner Vogt Gerhard, einem Adeligen, weiterverlehnt, der es seinerseits an Gerhard den Langen verlehnt hat. Ob Gerhard der Lange den Hof selbst bewirtschaftet oder ihn seinerseits verpachtet hat, sei dahingestellt. Durch den Verkauf des Hofes an Groß St. Martin wird die Oberlehnshoheit des Erzbischofs und der Abtei Mönchengladbach nicht berührt. Da die Lehensverhältnisse nur noch aus rechtlichen Bindungen bestanden und, von Anerkennungszinsen abgesehen, keine Pachtgelder mehr flossen, so wird deutlich, wie leicht ein solches Gut seinem Oberlehnsherren verlorengehen konnte.
Angebaut wurden auf diesem Hof Gerhards des Langen wohl vornehmlich Weizen, denn immerhin wurden jährlich 20 Malter (ca. 2866 Liter) an Zinsen für das für den Kauf des Hofes hergeliehene Geld gezahlt.
Wenige Jahre nach dem Ankauf des Hofes Gerhards des Langen, im Jahre 125 1, wird ein Heinrich Haan mit einer Hufe Landes aus dem Lehnsverband des Klosters St. Martin in Esch entlassen, wofür er allerdings ein Haus in Köln dem Kloster zu Lehen aufträgt. An Heinrich Haan erinnert vielleicht ein in der Richenchronik zu 1638 genannter "Hanerhof" in Auweiler.
Im Jahre 1295 scheint es in den Quellen zum erstenmal um den Fronhof selbst zu gehen. Zwischen dem Abt Hermann von St. Martin und dem Ritter Heinrich von Ossendorf kommt ein Vergleich zustande, wonach der Ritter Heinrich den Hof mit seinem Gesinde vor Mitfasten, d.h. drei Wochen vor Ostern, räumt. Der Abt zahlt dem Ritter für jeden mit Korn besäten Morgen Land sechs Schillinge. Der Abt kann den Hof sodann wieder vergeben. Warum es zu diesem Vergleich gekommen ist, wissen wir nicht. Immerhin hat der Ritter den Hof selbst bewirtschaftet, auch bestand ein direktes Lehnsbzw. Pachtverhältnis zum Kloster.
Im 14. Jahrhundert nimmt die Zahl der Urkunden, die sich auf unser Esch beziehen, zu. Es zeigt sich auch, daß nicht nur das Kloster Groß St. Martin in Köln in Esch Besitz hatte, sondern u.a. auch das Stift St. Andreas, das ja schon das Patronat über die Pfarrei und den Rottzehnten besaß. St. Andreas kaufte überdies 1348 von den Eheleuten Hartwich Meelrepas von Esch 2 1/2 Morgen, die es zur Erbpacht wieder ausgab.
Wie das Kloster Groß St. Martin scheint auch das Stift St. Andreas in Köln sich bemüht zu haben, seinen Besitz in der Pfarrei Esch zu vergrößern. Der Haupthof scheint in Auweiler gelegen zu haben.
In dieser Zeit mag sich auch das System herausgebildet haben, wonach für die zur Grundherrschaft von St. Martin gehörenden Höfe ein eigenes Gericht mit dem Fronhof als Mittelpunkt zuständig war. Wir beginnen, aus den Quellen eine nähere Vorstellung über die - zum Teil recht komplizierten - politischen, verwaltungsmäßigen, gerichtlichen und kirchlichen Verhältnisse, in die sich Esch am Griesberg einfügte, zu gewinnen.

4. Die politische Zugehörigkeit Eschs im Mittelalter und in der frühen Neuzeit

Es ist nicht leicht, die politischen und verwaltungsmäßigen Zuständigkeiten für Esch vom Mittelalter bis ins 19. Jahrhundert in wenigen Sätzen deutlich zu machen, vor allem deshalb, weil es eine klare Zuordnung, wie wir sie heute kennen, im Mittelalter und z. Teil auch in der frühen Neuzeit nicht gab. Bevor sich im Spätmittelalter der Territorialstaat mit weitgehend festen Grenzen und einer weitgehenden Bündelung der verschiedensten Rechte in einer Hand durchsetzte, konnten in einem Dorf die verschiedensten Herren mit Rechten unterschiedlichster Art, mit Besitzrechten, grundherrlichen Rechten, Zehntrechten, Pfandrechten, weltlichen und geistlichen Gerichtsrechten etc. vertreten sein.

Der Fronhof Esch und die dazugehörige Grundherrschaft gehörte nach der Schenkung 989 dem Kloster St. Martin in Köln. Das Kloster konnte die einzelnen zur Grundherrschaft gehörenden Güter durch Pächter selbst bewirtschaften lassen, es konnte sie aber auch verkaufen, verpfänden oder als Lehen ausgeben, wobei, ähnlich wie heute bei der Erbpacht, ein gewisses Obereigentum des Klosters bestehen blieb. Im Spätmittelalter, im 14. und 15. Jahrhundert, gehörten nicht alle Höfe und Ländereien in Esch zur Grundherrschaft Groß St. Martin. Daneben besaß, wie schon erwähnt, St. Andreas einen Hof, auch gehörten anderen geistlichen Instituten und weltlichen Personen Landstücke. Die Gemengelage der zu den verschiedenen Höfen gehörenden Äcker und Waldanteile führte dazu, daß Land von Escher Höfen auch in den Nachbarpfarreien lag, während in der Escher Pfarrei Äcker von Höfen aus Nachbarorten lagen.
Was die Gerichtsrechte angeht, so bildete die Grundherrschaft Groß St. Martin einen eigenen Gerichtsbezirk mit dem jährlichen Hofgedinge auf dem Fronhof. Wie sich die Zuständigkeit des Gerichtsbezirks Griesberg definiert, kann hier nicht ausgeführt werden. Verwaltungsmäßig gehörte die Grundherrschaft oder Herrlichkeit Esch, wie sie in den Quellen des 18. Jahrhunderts bisweilen heißt, zum Amt Hülchrath, das erst zu Beginn des 14. Jahrhunderts in den Besitz des Kölner Erzbischofs und Kurfürsten in seiner Funktion als Landesherrn von Kurköln kam.
Das Amt Hülchrath, eine wohl im 13. Jahrhundert im Zuge der Entstehung der Territorialstaaten gebildete Verwaltungseinheit mit dem Sitz auf Burg Hülchrath, bestand aus den Dingstühlen Rommerskirchen, Hülchrath und Griesberg, von denen der letztere als Gerichtsbezirk 1281 erstmals genannt wird. Das Amt war zunächst im Besitz der Grafen von Sayn, nach deren Aussterben in dem der Grafen von Sponheim, die es aber 1255 als Heiratsgut an den Grafen von Kleve abtraten. In klevischem Besitz blieb das Amt Hülchrath, bis es Dietrich Luf von Kleve, der sich in finanziellen Schwierigkeiten befand, 1314 für 30.000 Gulden an den Erzbischof von Köln verkaufte. Nach der Abzahlung der Summe übernahm der Erzbischof 1323 das Amt und fügte es als Ganzes in das kurkölnische Territorium ein. Seitdem war das Amt Hülchrath und damit der Verwaltungs- und Gerichtsbezirk Esch am Griesberg Teil des Niederstiftes Köln, bis die französischen Revolutionstruppen 1794 das linksrheinische Kurköln besetzten.
Verwaltet wurde das Amt Hülchrath von einem adeligen Amtmann, der dem Erzbischof bzw. der Hofkammer in Bonn verantwortlich war. Ihm stand ein meist bürgerlicher Vogt als Gerichtsbeamter zur Seite. Im 18. Jahrhundert bestand das Amt Hülchrath und Erprath aus dem Unteramt Erprath, dem Hauptgericht Esch oder Dingstuhl auf dem Griesberg, dem Dingstuhl Fürth, dem Gräflichen Land (Büttgen, Glehn), dem Dingstuhl Hülchrath, dem Dingstuhl Rommerskirchen sowie einigen Unterherrschaften, wozu auch die Herrlichkeit Worringen mit Roggendorf und Thenhoven gehörte. Zum Dingstuhl Griesberg gehörte Auweiler, Bocklemünd, Esch, Fühlingen, Halbes Dorf Longerich mit Butzweiler Hof, Mengenich, Merkenich, Pesch und Weiler. Beim Dingstuhl Griesberg gab es die Besonderheit, daß auch die Orte Sinnersdorf, Ort, Langel und Rheinkassel in der Strafgerichtsbarkeit dem Gericht Griesberg unterlagen, während sie in der Zivilgerichtsbarkeit, wie auch in der Landeshoheit zum Amt Monheim des Herzogtums Berg gehörten. Grundherr war in Sinnersdorf und Orr das Kölner Stift St. Severin, das einen eigenen Amtmann, Schultheißen oder Vogt ernannte, in Langel und Rheinkassel war der Abt von Deutz Grundherr.
Die Pfarrei umfaßte die Orte Auweiler, Esch, Pesch sowie das zum Herzogtum Berg gehörende Sinnersdorf und Orr. Auch die dem Domkapitel gehörenden Stöckheimer Höfe gehörten zur Pfarrei Esch.

Ausschnitte aus dem Plan von Hogenberg

Das Herzogtum Berg hatte schon um 1576 versucht, die Orte Sinnersdorf und Orr von der Pfarrei Esch am Griesberg abzutrennen und der jülischen Pfarrei Pulheim zu unterstellen, was aber nicht gelang. Erst 1804 wurde Sinnersdorf zu einer selbständigen Pfarrei erhoben, nachdem auch 1739 ein weiterer Versuch des an Einwohnerzahl stark gewachsenen Ortes, sich von der Pfarrei Esch zu lösen, gescheitert war.
Diese etwas verwirrenden Verhältnisse, die sich im Laufe der Jahrhunderte herausgebildet hatten, bestanden bis zur endgültigen Einverleibung des linken Rheinufers in die Französische Republik nach dem Frieden von Campo Formio am 18. Oktober 1797. Die Tatsache, daß sich die Grundherrschaft Groß St. Martin, das Gericht Esch am Griesberg und die Pfarrei Esch jeweils auf verschiedene Orte und Höfe bezieht, erschwert die Auswertung statistischer Angaben aus der frühen Neuzeit.
Nach dem Anfall des linken Rheinufers an Frankreich gehörte Esch zusammen mit Auweiler und Pesch als eine von 18 Gemeinden zum Kanton Dormagen im Arrondissement Köln, das wiederum Teil des Departements Roer mit dem Sitz in Aachen war. Mit dem endgültigen Übergang des ehemaligen linksrheinischen kurkölnischen Gebietes im Wiener Kongress 1815 an Preußen wurde die Pfarrei Esch mit Esch, Orr, Pesch und Sinnersdorf der Bürgermeisterei Stommeln zugeschlagen. Auweiler und der Stöckheimer Hof waren der Bürgermeisterei Pulheim eingegliedert worden.



5. Der Fronhof Esch als Mittelpunkt einer Grundherrschaft

Da wir über den Fronhof und die ihm zugehörenden Höfe aus dem Mittelalter nur wenige Nachrichten besitzen, sind wir gezwungen, die Verhältnisse des Mittelalters aus den Akten des 17. und 18. Jahrhunderts zu rekonstruieren. Es ist selbstverständlich, daß dies nur bedingt möglich ist, daß man nur mit größter Vorsicht aus späteren Verhältnissen auf frühere schließen darf.
Eine ausführliche Aufstellung aller zum Fronhof in Esch gehörenden und von der Abtei Groß St. Martin abhängigen (lehnrührigen) Güter ist uns aus dem Jahre 1763 erhalten. In diesem Jahr war nach dem Tode des bisherigen Abtes von Groß St. Martin ein neuer Abt, Sebastian Schmitz, gewählt und vom Kurfürsten von Köln, Clemens August, bestätigt worden. Alle vom Kloster Groß St. Martin abhängigen Lehnsleute mußten nun dem neuen Abt ihren Treueeid schwören. Das geschah für die Grundherrschaft Esch auf einem sog. Hofgedinge auf dem Fronhof, zu dem mit "Kirchenruf und Glockenschlag" aufgefordert worden war.
Das Protokoll über diese Versammlung, die am 6. September 1763 auf dem Fronhof stattfand, verzeichnet zunächst die Ablegung des Treueeides der zum Hofgericht gehörenden Schöffen und im Anschluß daran die Verlesung der "Hofgerichts-Weisthümer". Die Namen der Schöffen waren: Jacob Esser, Hilger Kautz, Johannes Schmitz, Matthias Jhaerot, Nicolaus Klein, Cornelius Müller und Johannes Contzen. Außerdem wurde noch auf ein Urteil des Gerichts der römischen Kurie von 1761 verwiesen, das im Streit der Einwohner von Esch mit dem ehemaligen Pastor wegen des Glockengeläuts ergangen ist. Für uns am wichtigsten ist aber, daß der Schreiber des Protokolls im folgenden alle "Hoffgüter, die nach Inhalt des Weistums mit doppeltem Zins empfangen werden sollen", mit den Namen der Pächter aufführte.
Es sind dies 28 Höfe, Häuser und Landstücke in Esch, Auweiler, Thenhoven, Weiler und Fühlingen, die alle von der Abtei St. Martin lehnrührig sind, das heißt, bei denen die Abtei das Obereigentum hat.
Die Lehnherrschaft zeigt sich darin, daß beim Wechsel des Eigentümers die Kurmut, das ist das beste Stück Vieh, abgegeben werden mußte. Die großen Höfe mußten 1-2 Pferde Kurmut geben, die anderen gaben einen zu vereinbarenden Betrag. In der Neuzeit hatte man sich darauf geeinigt, das zweitbeste Pferd zu geben, auch war dies wohl häufig in Geld abgelöst worden. Zur Lehnsabhängigkeit gehörte auch, daß der neue Besitzer des Hofes diesen auf einem Hofgedinge auf dem Fronhof vom Abt oder dessen Vertreter in Empfang zu nehmen und den entsprechenden Treueeid zu schwören hatte. Ein Lehen wurde auf Lebenszeit vergeben, wobei die Übertragung an die Erben üblich war, während Verpachtungen meist auf 12 Jahre erfolgten.

Wappenstein des Adrian Falck, Abt von Groß St. Martin, gefunden ca. 1880 auf dem Fronhof

Die großen, zur Grundherrschaft St. Martin in Esch gehörenden Höfe hatten Schöffen auf dem Fronhof zu stellen. Die Zahl der als Kurmut zu gebenden Tiere und die Zahl und der Rhythmus der zu stellenden Schöffen war für jeden Hof genau festgelegt. Insgesamt waren stets acht Schöffen gleichzeitig im Amt. Genannt wird bei jedem Hof auch die Zahl der "Vorgänger", die als Vertreter des Hofes vor Gericht fungieren sollten.
Was die Gestellung von Schöffen angeht, so scheinen auch andere, nicht zur Grundherrschaft von Groß St. Martin gehörende Höfe dazu verpflichtet gewesen zu sein. So mußte z.B. 1590 von einem Hof der Abtei Altenberg in Merkenich ein Schöffe gestellt und dieser drei Jahre lang jährlich mit vier Kaufmannsgulden besoldet werden. Dann sollte das Gut 15 Jahre lang von der Verpflichtung einen Schöffen zu stellen frei sein, weil noch fünf andere Güter je drei Jahre einen Schöffen zu stellen und zu besolden hatten.
Für einen Hof, der ständig oder doch jedes zweite Jahr einen Schöffen zu stellen hatte, bedeutete dies eine starke zusätzliche Belastung. Als Schöffen treten häufig die Pächter der Höfe auf, die in der Regel ja gute Kenntnisse der Verhältnisse im Gerichtsbezirk Griesberg gehabt haben werden. Die Schöffen waren Beisitzer des unter Führung des Vogts oder Schultheißen stehenden Gerichts, sie hatten aber darüber hinaus auch Funktionen in der freiwilligen Gerichtsbarkeit, beglaubigten Urkunden, siegelten Verträge, fungierten als Zeugen und hatten im begrenzten Maße auch Verwaltungsaufgaben.
Zum Jahre 1577 wird ein Rittergeding in Esch erwähnt, an dem, wie es scheint, nicht die Schöffen, sondern die Eigentümer der schöffenbaren Höfe teilnahmen. Der Abt des Klosters Altenberg, als Eigentümer des Hofs in Merkenich, entschuldigte sich, daß er wegen Krankheit an dem Rittergeding nicht teilnehmen könne.
Wir kommen zum Hofgedingprotokoll von 1763 zurück. Dieses ist auch deshalb für uns so wertvoll, weil die Höfe und Häuser nicht nur mit dem gerade geläufigen Namen belegt sind, sondern auch ältere Namen verzeichnet sind. Es besteht für uns nämlich bei der Identifizierung der einzelnen Höfe die große Schwierigkeit, die Urkunden, Pachtverträge, Abgabeverzeichnisse etc. aus den verschiedenen Jahrhunderten den Höfen richtig zuzordnen, denn die Namen der Höfe wechseln häufig, je nachdem, wer gerade Eigentümer oder Pächter ist. Ähnlich wie heute, hatte man in der frühen Neuzeit die Gewohnheit, die Höfe nach demjenigen zu bezeichnen, der gerade darauf wohnte. Es gelingt zwar, die größeren Höfe, die häufiger in den Quellen vorkommen, zu identifizieren und die Nachrichten zuzuordnen, bei den kleineren Häusern, Gärten und Landstücken ist dies sehr viel schwieriger und gelingt nicht immer.
Es sollen nun im Folgenden die in der Quelle von 1763 genannten, zur Grundherrschaft bzw. Herrlichkeit von Groß St. Martin gehörenden Höfe und Grundstücke aufgeführt werden. Dabei wurde versucht, alle sonstigen Nachrichten, wie sie sich in der Überlieferung des Klosters erhalten haben, diesen Höfen zuzuordnen. Es handelt sich dabei auch um Höfe und Grundstücke außerhalb der Pfarrei Esch. Andere Höfe, die nicht zur Grundherrschaft von Groß St. Martin gehörten, sind hier nicht berücksichtigt.



6. Die zur Grundherrschaft Groß St. Martin gehörenden Höfe und Grundstücke

Der Fronhof

Der Fronhof von St. Martin in Köln, auch "unser Herren Gut in Esch" genannt, ist wahrscheinlich identisch mit der 989 genannten "villa". Er unterlag wohl immer der direkten Kontrolle des Klosters. Es wäre auch gegen das System der Grundherrschaft gewesen, wenn der Haupthof, an den die anderen Höfe ihre Abgaben zu entrichten hatten, verlehnt, verkauft oder verpfändet worden wäre. Allerdings wissen wir nicht genau, wie es im Mittelalter ausgesehen hat, denn da begegnen uns mehrfach Adelige im Besitz des Hofes, was eher auf ein Lehnsverhältnis, als auf ein Pachtverhältnis hindeutet.
Der früheste direkte Hinweis auf den Fronhof ist der schon erwähnte Vergleich zwischen dem Abt von St. Martin und dem Ritter Heinrich von Ossendorf vom 2. März 1295. Auch die Auseinandersetzung zwischen dem Fronhofspächter Reinard von Udesheim und der Abtei von 1380 geht in die gleiche Richtung. Reinard von Udesheim und seine beiden Söhne verzichten auf alle Rechte am Fronhof, den der Vater auf Lebenszeit empfangen hat. Hier wird deutlich, daß das Kloster sich bemüht, eine Erblichkeit der Rechte am Fronhof nicht eintreten zu lassen.
In einem Memorienbuch (Gedenkbuch) des Klosters St. Martin wird, ohne Jahresangabe, ein Johannes Hardevuest, miles (Ritter), genannt, der wohl den Fronhof in Esch innegehabt hat und als Wohltäter für das Kloster aufgetreten ist. Die Familie Hardevuest hat in Köln im 14. Jahrhundert zahlreiche hohe Ämter innegehabt, ein Johannes Hardevuest wird in einer Amtleuteliste vom Ende des 14. Jahrhunderts erwähnt.
Aus dem Jahre 1410 ist uns der erste Pachtvertrag für den Fronhof bekannt. Am 13. Januar 1410 bestätigt Hilger Prynt von Cassel die Pachtung des der Abtei St. Martin gehörenden Hofes. Für Prynt, der einen Bürgen für die pünktliche Zahlung der Pacht stellen mußte, erklärte sich der Kölner Bürger Heinrich vanme Spiegele, gen. von Rodenberg als Bürge bereit. Möglicherweise handelt es sich bei dem Pachtvertrag von 1410 schon um eine Verlängerung.
Unter dem Abt Jacobus de Wachendorf, der in der Geschichte des Klosters als ein Verschwender bekannt ist, und der das Kloster hochverschuldet hinterlassen hat, scheint Johann von der Arffen den Fronhof innegehabt zu haben. 1433 hatte Johann den Hof als Pfand für 382 Kaufmannsgulden gesetzt, die er dem Gerhard von der Voisse schuldete. Der Hof war mit 30 Malter Frucht jährlich belastet, die an das Kloster St. Martin gezahlt werden mußten. 1437 erhielt Abt Jacob von Wachendorf 31 Malter Weizen aus dem Fronhof. Diese jährliche Getreiderente, in der Zwischenzeit auf 32 Malter erhöht, scheint der Abt 1447 als Zinszahlung für 1200 Mark angewiesen zu haben, die Johann Smedgin von Sinnerstorp und seine Gattin Katharina dem Kloster geliehen hatten. Der Hof zu Esch mit allen Ländereien, Rechten und Zubehör wurde als Pfand für die 1200 Mark gesetzt. Wir haben hier den Fall, daß der gleiche Hof sowohl vom Grundeigentümer, dem Kloster, als auch vom Pächter, dem auch als Schultheiß bekannten Johann von Arff, als Pfand für geliehenes Geld gesetzt wurde.
Nur fünf Jahre später, am 16. Februar 1452 verkauft Abt Jacob von Wachtendorf eine erbliche Rente von 31 Malter Roggen und zwei Ferkeln an Rymoit von der Horst, die Vorsteherin des Machabäerklosters in Köln. Offensichtlich ist die Erbrente an Smedgyn mit 1200 Mark wieder abgelöst worden, wie es auch im Vertrag vorgesehen war. Wieder einige Jahre später, am 14. Januar 1458, lösen der Abt und der Konvent von St. Martin ihren Hof aus der Hand des Ritters Johann von der Arffen für 400 oberländische Gulden. Um den Fronhof wieder in seine Hand zu bekommen, mußte der Abt wohl die von Johann von Arff darauf gelegte Hypothek ablösen. Nur so konnte die Gefahr gebannt werden, daß sich Johann von Arff in den dauernden Besitz des Hofes setzte. Noch 1484 scheint die Schuld des in der Zwischenzeit verstorbenen Adeligen unbeglichen gewesen zu sein.
Vom Jahre 1460 ist uns der wohl umfangreichste und ausführlichste Pachtvertrag für den Fronhof zu Esch aus dem Mittelalter erhalten, in dem genaue Bedingungen für die Pacht festgelegt sind. Pächter waren Diederich Jungelink und seine Gattin Bela. Die Pachtzeit betrug 12 Jahre und begann am Tage Petri Stuhlfeier, am 22. Februar, sie war nicht vor dem sechsten Jahr kündbar. Bei der Übernahme des Hofes stellte der Abt dem Pächter 12 Malter Roggen und 12 Malter Hafer als Saatgetreide zur Verfügung. Die Pachtsumme betrug jährlich 40 Malter Roggen und 40 Malter Hafer sowie zwei Ferkel. Anfang Juni soll der Pächter Auskunft über die zu erwartende Ernte geben, das Kloster stellt bei Bedarf auch einen Knecht zur Hilfe bei der Ernte ab, allerdings auf Kosten des Pächters. Ein Knecht des Klosters muß auch beim Dreschen anwesend sein, solange, bis die Pacht voll bezahlt war.
Der Abt ist bereit, einiges von der Pacht nachzulassen, wenn wegen Unwetters oder Mißwuchses die volle Ernte nicht eingebracht wird, was aber ein Vertreter des Abtes zu begutachten hatte. Der Pächter hat die Pflicht, den Hof in gutem baulichen Zustand zu halten, Schäden in Wänden, Zäunen und auf den Dächern zu beheben, bei größeren Reparaturen auf Kosten der Abtei. Besondere Regelungen werden für den Fall von Neubauten getroffen.
Der Pächter wird verpflichtet, die Aufsicht über den der Abtei gehörenden Busch zu führen, wofür er jährlich ein Viertel Holz und eine Buche (oder 6 Mark) erhalten soll. Auch hat er von den vom Fronhof abhängenden Bauern die zu leistenden Abgaben, Zinsen, Pachten und die Kurmut zu fordern und einzuziehen. Der Pächter hat die auf den Fronhof entfallenden Kirchenlasten und Zehnten in Brot und Hammelgeld zu zahlen. Er hat außerdem für die Abtei dreimal im Jahr vier Pferde für eine Fahrt von Köln nach Hülchrath (dem Amtssitz) kostenlos zur Verfügung zu stellen, für weitere Fahrdienste wurde er mit einem Kaufmannsgulden täglich entschädigt.
Bei der Übernahme des Fronhofs durch den Pächter waren bereits 54 Morgen umgepflügt, auch war die Hälfte der Futtermenge vorhanden. In diesem Zustand mußte sich der Hof auch bei Ablauf der Pachtzeit befinden. Der Pächter darf ohne Zustimmung des Abtes kein Land weiterverpachten, mußte den Hof selbst bewohnen und bewirtschaften. Im Falle des Todes des Pächters konnte die Witwe zu Petri Stuhlfeier aus dem Vertrag ausscheiden. Der Pächter mußte auch für die Abtei eine Herde von 1200 Schafen halten. Zur Besserung des Hofes gehörte, daß das anfallende Stroh weder verbrannt noch verkauft werden durfte, es sollte wohl dem Vieh in den Stall gegeben werden und dann als Dünger auf die Felder gebracht werden.
Der Abt oder ein Vertreter des Klosters konnten drei- bis viermal jährlich mit drei bis vier Pferden das Kloster auf Kosten des Pächters besuchen (u.a. wohl, um am Hofgedinge teilzunehmen).
Im Falle, daß der Fronhof in einer Fehde oder kriegerischen Auseinandersetzung abgebrannt oder die Pächter ausgeraubt oder gefangen werden, so ist das Kloster zu Ersatz verpflichtet, wenn es an dieser Auseinandersetzung schuld ist. Bei Schäden und Unglück, die durch Naturereignisse oder durch die Unachtsamkeit des Gesindes entstehen, teilen sich der Pächter und das Kloster den Schaden.
Dieser Pachtvertrag zeigt deutlich, daß sich das Kloster die genaue Kontrolle dessen, was auf dem Fronhof vorgeht, vorbehält. Alles ist geregelt, nichts mehr dem Zufall überlassen. Vor allem aber ist jedem Versuch, den Hof dem Kloster zu entfremden, ein Riegel vorgeschoben.
Nur sieben Jahre nach diesem ausführlichen Pachtvertrag, am 10. Januar 1467, kam es zu einem Schiedsspruch zwischen dem Abt von St. Martin und Bela, der Witwe des in der Zwischenzeit verstorbenen Diederich Jungelink über den Diebstahl von acht Pferden. Da die Pferde von Feinden der Abtei gestohlen worden sind, teilten sich die Pächterin und der Abt den Schaden.
Für die folgenden Jahrzehnte schweigen sich die Quellen aus. Erst das Lagerbuch von um 1500 vermerkt anläßlich eines Hofgedinges am Freitag nach St. Katharina (25. November), daß der Halfmann auf dem Fronhof, Trees, gleichzeitig Schultheiß ist. Erst 1541/51 besitzen wir wieder einen Pachtvertrag über den Fronhof: Pächter sind Heinrich von Wilre und seine Ehefrau Jutta. Die Pachtzeit läuft 12 Jahre und die Pacht besteht in 32 Malter, halb Hafer, halb Roggen und 12 Malter Weizen, halb Gerste (wohl ablösbar in Geld, orientiert am höchsten Marktpreis auf dem Markt ist Köln). Dazu kamen verschiedene Tiere.
1581, anläßlich eines Hofgedinges auf dem Fronhof erfahren wir, daß der Fronhofhalfe Dhaem heißt und das Amt des Hofschultheißen mit dem Amt des Amtmannes von Hülchrath zusammengelegt worden ist.
Wenn die Nachrichten für die letzten Jahrzehnte des 16. Jahrhunderts und die erste Hälfte des 17. Jahrhunderts fast völlig fehlen, so kann das durchaus mit den in diese Zeit fallenden kriegerischen Auseinandersetzungen, dem sog. Kölnischen Krieg, den Ausläufern des niederländischen Befreiungskampfes und nicht zuletzt mit dem Dreißigjährigen Krieg zusammenhängen. Im Dreißigjährigen Krieg soll der Hof abgebrannt und wieder aufgebaut worden sein. In der Richenchronik hat sich aus dieser Zeit die Nachricht erhalten, daß im Jahre 1638 der Fronhofhalfe (Pächter) Wilhelm dem Pfarrer zu Esch jährlich sieben Brote zu geben hatte.
Für das 17. Jahrhundert will die Überlieferung, daß eine Familie Metternich den Fronhof bewirtschaftet hat. Katharina Metternich sei - laut Richenchronik - im Jahre 1665 gestorben, danach haben Laurenz Metternich und Anna Hensen den Hof bewirtschaftet. Ein Pachtvertrag vom 9. Dezember 1667 spricht allerdings davon, daß Laurenz von Hackenbroich und Anna Heuß von Auweiler den Fronhof gepachtet haben. Am 6. Januar 1699 sind es die Eheleute Johann von Merkenich und Anna Heuß, die Witwe des Johann Schullers, zusammen mit den Eheleuten Lambert Kuntz und Katharina Schullers. Vom 19. März 1717 ist ein neuer Pachtvertrag überliefert, in dem nur noch Lambert Kuntz und Katharina Schullers auftreten, er wurde nach dem Tode von Anna Heuß abgeschlossen, denn am 26. Januar 1723 gibt es wieder einen Vertrag auf 12 Jahre für Lambert Kuntz und Katharina Schullers.
Am 26. Februar 1766 pachteten Johann Schieffer und Katharina Kuntz auf 12 Jahre, ebenso 1778 und 1790. 1802 werden die Witwe Schieffer (bzw. Schiefers) und ihre Tochter Ursula als Pächterinnen angegeben, ihr Pachtvertrag war am 11. Januar 1797 auf 12 Jahre abgeschlossen worden.
Es zeigt sich, daß der Fronhof von 1667 an in der Familie der Pächter blieb, wenn auch häufig der Schwiegersohn oder der zweite Mann der vorherigen Pächterin den Hof weiterführte. Auch wird deutlich, wie wichtig es war, die Ehefrau mit in den Vertrag aufzunehmen. Pachtzeit war immer 12 Jahre, nur wenn ein Pächter verstarb oder ein neuer hinzutrat, wurde ein neuer Pachtvertrag ausgestellt. Die Pachtverträge sind alle sehr ausführlich, ähnlich dem von 1460.
Im Jahre 1669 wird die Größe der zum Fronhof gehörenden Äcker mit 345 Morgen, wozu noch 9 Morgen 1/2 Pint Gartenland kommen, angegeben. Zum Fronhof gehörten auch noch 41 Morgen, die aber verpachtet waren. Diese Angaben stimmen in etwa mit einer Auflistung aller Felder des Fronhofes, wohl vom Anfang des 19. Jahrhunderts überein. 1747 machte der jährlich vom Pächter an das Kloster St. Martin zu entrichtende Pachtzins 80 Malter Roggen, 8 Malter Weizen, 1 Malter Erbsen, 1 Malter und ein Sack Rübsamen, 3 Schweine, 3 Ferkel, 4 Lämmer und 2 Kälber aus, im Pachtvertrag von 1766 waren es 80 Malter Roggen, 8 Malter Weizen, 1 Malter Erbsen in natura an St. Remigii (l. Oktober) auf den Speicher des Klosters, zusätzlich 4 Albus pro Malter an die Baukasse, 4 Viertel reines Rüböl, 3 fette, mindestens 150 Pfund schwere Schweine, 2 Kälber, 3 Hammel, 4 gute Lämmer, 50 Buschen Stroh sowie Eier und Butter.
Nach der Bestandsaufnahme des Besitzes der Abtei Groß St. Martin im Jahre 1803 umfaßte der Fronhof in Esch 300 Morgen und brachte jährlich folgende Pachteinnahmen: 60 Malter Korn (Roggen), 8 Malter Weizen, 10 Malter Gerste, 1 Malter Erbsen, 1 Schwein (?) und 5 Reichstaler.
Der Fronhof gehörte auch zu den Gütern, von denen ein sog. Hundsgeld zu zahlen war. Diese, auf 12 Gulden jährlich festgesetzte Abgabe erinnert an die Zeit, in der der Pächter des Hofs zur Aufzucht von Jagdvögeln und Jagdhunden für das Kloster verpflichtet war.
Die Säkularisation des gesamten kirchlichen Eigentums, wie sie durch den Konsularbeschluß vom 9. Juni 1802 verfügt und durch den Reichsdeputationshauptschluß vom 25. Februar 1803 bestätigt wurde, brachte auch die Aufhebung der Abtei Groß St. Martin in Köln (16. September 1802) mit sich. Alle Lehnsbindungen wurden aufgehoben, aller Klosterbesitz eingezogen, zu Nationalgut erklärt und in den folgenden Jahren versteigert.
In den Versteigerungsunterlagen von 1804 wird der Fronhof mit 110,2 Hektar Fläche angegeben, der Preis wird auf 18.420 Franc gesetzt. Unter Makler und Käufer ist angegeben, daß der Hof - wie viele andere Höfe auch - an den Marinelieferanten La Branche und Consorten verpfändet worden sei, sein Taxwert wird mit 45.600 Franc angegeben.

Wernershof
Der Wernershof zu Esch ist der neben dem Fronhof größte Hof, der heute noch bewirtschaftet wird. Er hieß in der Vergangenheit auch Vosshof, Printzhof, Wittgensgut oder Dr. Holzheimi-Gut.
Der Hof war 1763 ein Mannlehen des Klosters Groß St. Martin, er gab beim Besitzerwechsel zwei Pferde Kurmut, bestand aus zwei empfangenden Händen (gehörte zwei Parteien) und mußte zwei Schöffen stellen. Im 18. Jahrhundert zahlte der Hof jährlich vier Malter Korn an den Fronhof.
Vor 1505 ist der Hof durch acht, wohl ursprünglich auch zur Grundherrschaft Groß St. Martin gehörende Hofstellen vergrößert worden (Bauernlegen ?). Von diesen eingezogenen Hofstätten zahlte der Hof bis ins 18. Jahrhundert zusätzlich 1 Malter und 2 Sümmer Korn auf den Fronhof.
Erstmals genannt wird der Wernershof 1398. Damals gründeten Matthias von Remunde und seine Frau Gertrud das kleine Kloster Remunde oder Dcutz auf dem Hunnenrücken in Köln und stiftctcn für den Unterhalt der dort lebenden vier Witwen 4 Malter Korn jährlich "ex villa vulgo dicta Werners-hoff, sita in Esch" (aus dem Wernershof in Esch). Der Hof scheint bis ins 18. Jahrhundert diese vier Malter Korn an das Kloster gezahlt zu haben, ohne daß das Kloster weitergehenden Besitz an dem Hof erwarb.
1499 hat Junker Clas van Eyll das Gut übernommen und die zwei Pferde Kurmut entrichtet, 1518 erhält die Witwe des Clas, Frau Elsgen, den Hof, 1521 ihre Tochter Elisabeth und 1560 ein Junker Witge van Eyll, dessen Tochter Elisabeth Berenkausen den Hof dann 1562 übernimmt. 1587 hat ein Conrad von der Recken, Licentiat der Rechte, den Hof gekauft. Er soll 1600 gestorben sein. 1613 ist Costen von Lyskirchen, der von 1616 - 1631 einer der Bürgermeister der Reichsstadt Köln war, als mit dem Hof belehnt nachgewiesen. Danach gibt es eine Lücke in der Überlieferung.
Am 2. Juli 1700 fordert der Fronhofbote den Kanoniker von St. Kunibert, Johannes Holtzemius auf, auf dem Fronhof zu erscheinen, um vor dem Hofgericht zu Esch sein Lehen in Empfang zu nehmen. Möglicherweise hat der Kanoniker den Hof geerbt, denn 1667 wird unter den Adligen Sitzen in Esch ein Hof von 201 Morgen genannt, der einer Witwe Holtzemius gehörte. Laut Kaufvertrag vom 4. August 1731 soll der Hof dann in den Besitz der Erben Engelberg übergegangen sein.
Am Ende des 18. Jahrhunderts, jedenfalls nach 1767 und vor 1782 war der Hof im Besitz des kurfürstlichen kölnischen Geheimrats Constantin Liruben. Die zum Teil auch als Schöffen genannten Personen, 1694 Jacob Uber, 1709 Petrus Lohmann, 1735 Anton Lohmann (auch Cotzmann ?) und 1776 bis 1797 Jacob Aaren werden Pächter des Wernershofs gewesen sein.
In den Aufhebungsprotokollen der Franzosenzeit gibt es keinen Hof in geistlichem Besitz, der auf den Wernershof paßt. Es ist daher anzunehmen, daß der Hof als adeliges Gut angesehen wurde, das nicht unter die Säkularisation fiel. Da mit der Säkularisation sämtliche Lehnsbande wegfielen, ging der Hof in das freie Eigentum der damit belehnten Familie über. Wann die Familie Berghe von Trips, die 1868 als Eigentümer des Wernershofes nachzuweisen ist, diesen erworben hat, konnte bisher nicht ermittelt werden.

Der Damianshof

Der Damianshof zu Esch, der auch Wirochsgut, Broichshoff, Hof Udesheim oder Engelbergshof hieß, war auch ein von der Abtei Groß St. Martin abhängiges Lehen. Er mußte beim Besitzwechsel ein ganzes Pferd Kurmut auf den Fronhof zahlen und einen ständigen Erbschöffen stellen.
Am 19. Juli 1380 verzichteten Reymond von Udesheim und seine Kinder auf alle Forderungen gegen das Kloster St. Martin wegen des Hofes zu Esch, den Reymond auf Lebenszeit empfangen hatte. Reymond hat den Pachtvertrag zurückgegeben, so daß der Abt den Hof neu vergeben konnte. Zu dieser Zeit wird der Hof noch wie der Fronhof von St. Martin verpachtet. 100 Jahre später scheint er schon verlehnt worden zu sein, denn 1494 wird ein Johann Wirochs genannt, der wegen seines verstorbenen Vaters die Kurmutabgabe zahlt. 1538 wird ein Johann Hambloch genannt, aber 1601 noch behauptet, daß der Lehnsträger Weinand Wyroch 1585 gestorben und der Hof nach seinem Tode an Johann Broch verkauft worden sei.
1638 ist ein Halfe (Pächter) Bonjans genannt, der dem Pfarrer zu Esch vier Brote jährlich zu entrichten hat. 1726 scheint auch der Damianshof, wie 1731 der Wernershof, von den Erben Engelberg gekauft worden zu sein. Als "vasall" wird am 26. Juni 1733 Johann Theoderus Antonius Engelberg genannt. Verpachtet scheint der Hof an Nikolaus Klein gewesen zu sein, der auch 1747 als Schöffe genannt wird.
Wie sich die Besitzverhältnisse am Ende des 18. Jahrhunderts und zu Beginn des 19. Jahrhunderts entwickelten ist unklar. Im 19. Jahrhundert jedenfalls ist auch dieser Hof im Besitz der Familie Berghe von Trips.

Schornshof
Noch von einem weiteren Hof zu Esch muß 1763 beim Besitzerwechsel ein ganzes Pferd Kurmut an das Kloster Groß St. Martin entrichtet und ein ganzer Schöffe für das Fronhofsgericht gestellt werden. Dieser Hof heißt in den Quellen Jonker Hassels-Gut, auch Auxelshof zu Esch oder EngelbergGut. Obwohl in den Unterlagen nirgends der Name Schornshof begegnet, kann man doch vermuten, daß dieser Hof mit dem Schornhof identisch ist.
Eine Familie Schorn als Hofbesitzer erscheint in dem in der Richenchronik mitgeteilten Sterberegister von ca. 1695. Katharina Schorn starb 1667, Arnold Schorn 1675. Bei dem von Büttner in seinem Buch über die Säkularisation der Kölner geistlichen Institute für Esch genannten "Schonhof" oder "Fronhof" mit 47,5 ha, der dem Stift St. Panteleon in Köln gehört haben soll, muß es sich um eine Verwechslung handeln. St. Pantaleon hatte keinen Besitz in Esch am Griesberg, sondern in Esch bei Bergheim.
Zu dem Hof in Esch am Griesberg gehörten eine Hufe Land in Esch und eine Hufe zu Auweiler. 1601 wird die Hofpacht mit 10 Schillingen und 2 Hühnern (ein Anerkennungszins) angegeben, es war 1 1/2 Pferd Kurmut beim Besitzwechsel zu geben.
Der Hasselthof wird erstmals 1499 genannt, als ein Jonker Heinrich von Hasselt für seinen verstorbenen Vater Wilhelm die Kurmut an den Fronhof gibt, 1561 wird ein Jonker Diederich von Hasselt genannt, für dessen Tochter ein Johann von Harff das Lehen empfängt. 1595 wurde wieder eine Belehnung nötig und um 1601 wird ein Jacob Schmitt zu Esch auf dem Hasseltgut genannt, bei dem es sich allerdings auch um einen Pächter handeln kann.
Auch das Hasseltgut wird 1731 von den Erben Engelberg gekauft, 1739 wird als Schöffe Johann Schmitz, 1755 als "vasallus" ein Friedrich Schmitz genannt. Auch hier fehlt uns für die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts: fast jede Nachricht. Die Richenchronik vermerkt lediglich zum Jahre 1785, daß den Schornhalfen Klaut und Jung wie allen anderen ein bestimmter Platz in den Kirchenbänken zugewiesen worden sei. Die Tatsache, daß in den 30er Jahren des 18. Jahrhunderts der Wernershof, der Damianshof und der Schornshof von der Familie Engelberg gekauft wurden und alle diese drei Höfe ab 1868 im Besitz der Familie Berghe von Trips nachzuweisen sind, läßt vermuten, daß hier eine Verbindung besteht.
Eine Familie Engelberg in Köln ist in der Sammlung von der Ketten nachgewiesen. Ein Cornelius Hermann Engelberg (1691-1747) war 1722-1746 Ratsherr der Stadt Köln, sein Sohn Johann Theodor Engelberg (1730 - 1788) war kurkölnischer Geheimer Rat. Johann Theodor war mit der Bürgermeistertochter Catharina Elisabeth von Mylius verheiratet. Sie starb 1826, die Ehe war kinderlos. Als Erben kommen die Kinder der Schwester Johann Theodors, Maria Agnes Theodora Engelberg, die mit dem Geheimrat Konstantin Gruben verheiratet war, in Frage.
Sollte diese Familie Engelberg im Besitz der drei Escher Höfe gewesen sein, so müßten diese spätestens 1826 in andere Hände, möglicherweise in die der Familie Gruben übergegangen sein.



Kleinere, vom Fronhof abhängige Güter in Esch
Blick von Martinuskirche

In der Aufstellung von 1763 werden außer den vier genannten großen Höfen noch eine Anzahl anderer kleiner Höfe, Häuser und Grundstücke genannt, die vom Kloster Groß St. Martin lehnabhängig und in irgendeiner Weise mit dem Fronhof verbunden waren. In Esch selbst waren dies folgende:

1) Försters Sollstatt, oder Hüttenjans Sollstatt, oder Kochs Sollstatt. Zu diesem Hof gehörten 26 Morgen Ackerland, die allerdings in den Damianshof miteinbezogen waren. Der Hof hatte eine empfangende Hand, einen Vorgänger und mußte mit doppeltem Zins empfangen werden, er zahlte aber keine Kurmut. Am 3. September 1686 befand sich als "vasallus" ein Gerhard Broich darauf, 1763 befindet sich der Hof auch im Besitz der Familie Engelberg.

2) Dunckels Ländereien. Es handelt sich um 26 Morgen Land, die auch Lennes- oder Wirochsland genannt wurden und die zunächst einem von Wolfskehl, dann dem Freiherrn von Dunckel gehört haben. Am 11. 2. 1740 waren sie von Johann Theodor Anton Engelberg gekauft worden. Auch diese Länder sind mit dem Damianshof zusammengelegt worden.

3) Norvengut zu Esch. Dieses Gut war ein zinspflichtiges Lehn- und Hofgut mit einer empfangenden Hand und einem Vorgänger, es gibt jährlich 4 Malter Korn an den Fronhof und muß mit doppeltem Zins empfangen werden. 1748 war ein Wilhelm Cremer "vasallus", der 1763 noch lebte.

4) Niensteiner Gut zu Esch. Dieses Gut bestand aus Haus, Hof, Ställen, Scheune und Garten sowie 13 Morgen Ackerland. Es war ein zinspflichtiges Lehngut mit einer empfangenden Hand, das jährlich auf den Fronhof 5 Hühner und 5 Albus (Geldwert) entrichtete. Der Hof wurde 1743 von Jacobus Dahmen übernommen, der aber 1763 schon verstorben ist.

5) Breuershoffstatt zu Esch. Dieser Hof war ein zinsbares Hoflehngut, von dem beim Tode eines Vasallen laut Vertrag von 1504 20 Raderalbus auf den Fronhof gezahlt werden mußten. Damals war Reimund Smyt Pächter des Breuerhofes. Ein Smidtz-Gut in Esch wird auch ca. 1542 in der Chronik des Kölner Ratsherren Herrmann von Weinsberg erwähnt. 1698 hatte Andreas Schweden (gest. vor 1763) den Hof übernommen.

6) Entgen von Worringen Hofstatt zu Esch. Dieses Gut hatte Darnjans Tönnes von den Erben des Jacob Stam gekauft. Der Küster Jacob Stam wird in der Richenchronik als im Jahre 1680 verstorben bezeichnet. Es war ein zinslehnpflichtiges Gut, das mit doppeltem Zins empfangen werden mußte und von dem auf dem Fronhof jährlich 11 Pfennige und zwei Hühner zu entrichten waren. 1698 wird Heinrich Dahmen als "vasallus" genannt, der aber 1763 verstorben ist.

7) Hoffstatt zu Esch an der Kirchmauer, auch die "Schmitt". Dieser Hof liegt mit einer Seite längs des Breuerhofs, mit einer Kopfseite (Vorhaupt) an der kölnischen Straße. Er war ein zinspflichtiges Lehngut, das mit doppeltem Zins empfangen werden mußte. Von diesem Hof wurden jährlich 9 Pfennige und 2 Hühner an den Fronhof geliefert. 1747 hatte es Theodor Nöthen übernommen, der 1763 noch lebte. Nach der Richenchronik gab 1638 der Schmied Junker Schlendern, gen. Stummel, Halfe zu Esch 1/2 Brod an den Pfarrer.

8) Wirochs Hoffstatt lag direkt neben Jungfer Entgen von Worringen Hof und mit einem Kopfstück gegen das Grundstück des Pastors zu Esch und mit einer Längsseite am Gut des Corstgen zu Orr, das früher Norff bzw. Bringmann gehört hatte. Der Hof ist ein zinspflichtiges Lehngut, von dem jährlich 9 Pfennige und zwei Hühner an den Fronhof gezahlt wurden. 1681 hatte es Wilhelm Hönig übernommen, der 1763 verstorben ist.

9) Hoffstatt zu Esch, die mit einer Längsseite am Grundstück des Hermann Schumacher, mit der anderen Längsseite am Kirchengut liegt und hinten an den Tümpel grenzt. Das Gut hat früher den Klosterjungfern von St. Mariengarten in Köln gehört, es war ein zinspflichtiges Lehngut, das mit doppeltem Zins empfangen werden mußte und von dem jährlich 7 Raderschillinge (Münzsorte) und 1 Huhn an den Fronhof zu zahlen waren.

10) Haus und Hof zu Esch, an der Straße nach Köln neben dem Jungfer Anxel-Hof gelegen, hat vorher Werner Stromer gehört, ist jetzt im Eigentum der Kirche. 1747 war Wilhelm Rixen, der von 1773-1797 Lehrer und Küster in Esch war, "vasall".

11) Haus und Hof zu Esch, das am Wirochs bzw. Damianshof auf der anderen Seite der Straße steht. Dieses ist ein zinspflichtiges Lehngut von 6 Morgen Ackerland, das mit doppeltem Zins empfangen werden muß und jährlich 8 Raderschillinge und ein Huhn an den Fronhof zahlt. 1763 gab es keinen Vasallen, es soll sich im Besitz der Kirche befinden.

12) Feyen Offermannsgut zu Esch, auch Harnblochs Erbe genannt. Das Gut besteht aus Haus, Hof, Bongart und Garten und liegt neben dem Hof von Johann Koch. Auf diesem Gut sind 1763 drei Hofstätten gebaut. Es handelt sich um ein zinspflichtiges Lehngut, das mit doppeltem Zins empfangen werden muß und jährlich 11 Pfennige und 2 Hühner auf den Fronhof gibt. 1668 hatte es Johann Lützenkirchen (t 1693) als "vasall" übernommen.

13) Opfergut zu Esch. Dieses Gut liegt mit der Längsseite an der Kirchmauer, mit der Schmalseite stößt es an den Baumgarten des Fronhofs, es gehört ein Feld dazu. Dieses Gut ist dem Offermann (Küster) von Esch zum Unterhalt gegeben, es muß mit doppeltem Zins empfangen werden und davon jährlich 12 Raderalbus an den Fronhof gegeben werden.

Die übrigen vom Fronhof abhängigen Güter in den Nachbarorten

Doktorshof

Der Doktorshof, auch Montersgut genannt, gehörte 1763 dem Findelkinderhaus zu Köln. Von ihm mußte eine ganzes Pferd Kurmut gegeben werden, außerdem stellte der Hof einen halben Schöffen auf dem Fronhof. Möglicherweise ist der Doktorshof mit dem Hausmannshof zu Auweiler identisch, der 1669 dem Dr. Lemgoning gehörte und 237 3/4 Morgen groß war.
1467 wird auf einem Hofgedinge auf dem Fronhof Bertgen Besch, die Tochter des verstorbenen Derich von Besch und der Wilme Alke, mit dem Montershof in Auweiler belehnt, 1524 ist es Johann Hambloch, 1558 Heinrich Hambloch. Um 1601 wird der Kölner Ratsherr Johann Broich von Bonn als Lehnsnehmer des Montersgutes genannt. Dieser hat es möglicherweise von Weinand Wyrichs gekauft. Johann Broich ist auch Lehnsnehmer des Damianshofes und des Gutes Remunde. 1684 wird nach dem Tod des Jakob Vondrunen der Kölner Kaufmann Heinrich Dahmen neuer Lehnsmann. Nach dessen Tod 1689 wird ein Anton Melchior von Huigen genannt.
Das Gut Remunde, das 22 Morgen Ackerland umfaßte, und das im 16. Jahrhundert von dem Pastor der Kirche St. Maria Ablaß für die Schwestern des Konvents auf dem Houssinke (?) in Köln verwaltet wurde, scheint von Johann Broich aufgekauft und mit den Ländereien des Doktorshofes vereinigt worden zu sein.
1739 ist Nikolaus Ferdinand Joseph von Beyweg Lehnsnehmer des Doktorshofes. Dieser ist möglicherweise identisch mit dem Kölner Ratsherren und Bürgermeister Ferdinand Joseph von Beyweg (1668-1756). Als Schöffe wird zu diesem Zeitpunkt Hilger Kautz genannt, der wohl Pächter des Hofes war. Der Hof, der bis ca. 1970 Eigentum der Armenverwaltung der Stadt Köln war, gehört heute dem Gymnasial-Stiftungsfond.

2. Das Jungelingsgut zu Auweiler
Vom Jungelingsgut zu Auweiler mußte ein halbes Pferd Kurmut gegeben und ein halber Schöffe auf den Fronhof gestellt werden. Es bestand aus einer halben Hufe Land zu 30 Morgen in Auweiler. Das Gut gehörte der Vikarie St. Peter in der Stiftskirche St. Cäcilia in Köln.
1481 wird ein Hermann Kruwell, 1513 Lambert zu Auweiler, 1554 Reynard Jungeling und 1572 Bernhard Zimmermann als Lehnsnehmer genannt. 1601 scheint ein Vitus Wilman das Lehen innegehabt zu haben, der es an den Junker Albert Berg verkaufte. Zu 1638 wird in der Richenchronik ein Tillmann zu Nützenberg auf dem Jünglings-Hof genannt. Ein Petrus von diesem Hof ist 1662 verstorben. Die Richenchronik enthält auch den Hinweis, daß 1691 die Eheleute Gerhard Hoer und Christina Yrangs wegen eines Brandes (wohl wegen Brandstiftung) in Hülchrath enthauptet worden seien. Dabei muß es sich nicht um den Pächter des Hofes gehandelt haben. 1680 wird als Schöffe Johann Lützenkirchen genannt, der wohl der Pächter gewesen ist, 1745 als "vasalluns" der Domvikar Heinrich Sommer, der 176.3 als noch lebend vermerkt wird.
Nach den Aufhebungsprotokollen von 1802 gehörte dem Kölner Stift St. Cäcilla in Auweiler einmal 11,4 Hektar Land, auf dem Kaspar Mevis Pächter war, und noch einmal ein Hektar Land, den Maria Gaspard gepachtet hatte.

3. Der Ravenkampf zu Auweiler gehörte mit seinen 8 Morgen Ackerland und zwei Hofstätten zu den kleineren Gütern. Es war ein zinspflichtiges Lehngut, das 1763 jährlich drei Sümmer Korn auf den Fronhof gab. Vor 1735 wird ein Johann Sommer genannt, ab 1735 ein Jakob Weber (Ueber, Rüber?), 1743 Jakob Weber, Johann Pilgrim und Margarethe Sommer und nach 1782 Lambert von Auweiler.

4. Die Fromme Hofstatt zu Auweiler war ein zinspflichtiges Gut, das jährlich vier Mark und einen Capaun auf den Fronhof zu geben hatte. 1747 war Ferdinand Schmitz, damals noch minderjährig, mit dem Hof belehnt worden.

5. Krevelts Sollstatt zu Auweiler war ein zinspflichtiges Gut, das jährlich vier Mark und drei Capaune auf den Fronhof gab. 1748 war Stephan Gruben "vasall" der 1763 noch lebte.

6. Das Burg- oder Overgut zu Auweiler war früher ein Hof' der aber 1763 nur noch ein Bungert (Garten) war, der Obergarten genannt wurde und der an dem "Pohl" zu Auweiler längs dem Kuikers-Kamp gelegen war. Es war ein zinspflichtiges Lehngut, das mit doppeltem Zins empfangen werden mußte und jährlich 5 Raderschillinge und zwei Hühner auf den Fronhof zahlte. Ein Lehnsnehmer wird 1763 nicht genannt.

7. Das Munich Jungelingsgut oder Gedelingsgut in Fühlingen, das um 1500 auch Melchior Halfen Gut genannt wurde, gab beim Wechsel des Lehnsnehmers ein ganzes Pferd Kurmut und stellte einen halben Schöffen. Es umfaßte eine ganze Hufe Land.
1499 scheint ein Munich Gedelink den Hof besessen zu haben, 1522 werden Pitter Stolz und Johann Stolz erwähnt, um 1611 wird für den verstorbenen Peter Poll die Kurmut gezahlt, 1739 wurde Johann Anton Willems mit dem Gut belehnt, der Schöffe und wohl auch Pächter war Jacob Esser, die beide 1763 noch lebten.

Bauernhof der Familie Frechen
8. Das Myntz Overstolz-Gut zu Fühlingen scheint zur Ausstattung des Laurenzaltares in der Stiftskirche St. Andreas in Köln gehört zu haben. Es umfaßte eine Hufe Land, mußte ein ganzes Pferd Kurmut zahlen und einen halben Schöffen stellen. 1507 wurde der Priester Jan von Adenau, Vikar an St. Laurenz, 1528 Heinrich von Monheim, Kanoniker von St. Andreas, 1536 Johann von Haltern, Vikar an St. Laurenz, 1547 Johann Tergait, Vikar an St. Laurenz, 1559 Heinrich Hoefschmidt von Scheypenck mit dem Gut belehnt. Um 1611 wird wegen des Todes des Hermann Heinrich von Harff, der auch Vikar des Laurenzaltares gewesen war, die Kurmut gezahlt, 1733 war Johann Gerhard Franziskus de Ley, Dekan an St. Andreas und Inhaber des St. Laurenzaltares Lehnsmann, 1559 Johann Contzen.

9. Der Blumenberg zu Fühlingen besaß 18 Morgen Land. Er war ein kurmütiges Lehen, das auf den Fronhof zu Esch einen silbernen Pflug geben mußte, der mit 6 Raderalbus abzulösen war. Von diesem Hof wurden 1601 1 1/2 Malter Korn und 1763 1/2 Malter Korn am Freitag nach St. Martin (11. November) auf den Fronhof gezahlt.
1499 wird Jonker Werner von der Arffe mit dem Blumenberg belehnt, 1673 wird der Hof nach dem Tode eines Dietrich an Andrian Kessel gegeben, um 1700 ist Heinrich Brewer der "vasall" 1733 Ewald Gruben, der 1763 noch lebte. Zu 1782 wird ein Vinzenz Cosmann genannt.

10. In Thenhoven gab es zwei Güter, die zum Fronhof in Esch bzw. Groß St. Martin gehörten. Es war das einmal das "Gut zu Thenhoven" und "Das zweite Gut zu Thenhovon".
Das Gut zu Thenhoven, auch Hohenhausgut oder Mariengartengut genannt, gehörte vermutlich dem Kloster Mariengarten in Köln und bestand aus einer Hufe Land. Von diesem Gut mußte ein Pferd Kurmut gegeben werden, auch stellte dieses Gut 1/2 Schöffen,
Um 1507 empfing Jungfer Anna Paffendorfs, Profess des Klosters St. Mariengarten in Köln den Hof und leistete auf dem Fronhof den Lehns- und Treueeid. 1575 bekam Jungfer Leiffkens den Hof. 1667 scheint der Hof von der Witwe des Ratsherren Johann Wiechem, der bereits den Wiechemshof besaß, aufgekauft worden sein. 1712 wird der Tod des Vasallen Heinrich Müller vermerkt.

11. Das zweite Gut zu Thenhoven war der Wiechemshof, auch das Gut zu Efferen oder das Quettingsgut genannt. Auch von diesem Hof war ein ganzes Pferd Kurmut zu zahlen und für drei Jahre, abwechselnd mit dem ersten Gut zu Thenhoven, ein Schöffe zu stellen. Die Geschichte des Hofes hat Wilhelm Baumeister im Jahrbuch des Kölnischen Geschichtsvereins 56, 1985, dargestellt.
1450 besaß ein Ritter Sander von Efferen den Hof. Nach seinem Tod vor 1455 kam das Gut in den Besitz des Christoph von Eller, 1521 wird ein Junker Gerhard von Leullen als Eigentümer des Hofes genannt, 1554 besaß es Christoph Duitz, nach dessen Tod 1561 sein Schwager Junker Bernhard von Overheide den Besitz übernahm. Bernhard starb um 1611, danach verkauften die Erben den Besitz z.T. an Rudolf Raitz von Frentz, zum anderen Teil an den Kölner Kaufmann und Ratsherren Peter Wichem. 1644 kaufte dessen Sohn von der Witwe Raitz von Frentz den anderen Teil wieder zurück.
1667 kaufte die Witwe Wichern das Hohenhausgut dazu und vereinigte die beiden Güter. Nach dem Tode der Witwe Wichem fiel das Gut an die Tochter Sophia, die mit Franz von Imstenrath verheiratet war. 1691 wurde der belastete Hof versteigert und von Franz Ignaz Sybenius, einem der Gläubiger, erworben. Einige Jahre später, 1699, wollten zwei Worringer Bürger, Reiner und Gottfried Müller, den Hof kaufen, stießen aber auf den Widerspruch des Abtes von St. Martin als Oberlehnsherren. Man verglich sich dahin, daß der Abt den Hof für 3400 Reichstaler ankaufte und fortan selbst bewirtschaftete, bzw. verpachtete. Als Pächter werden für das 18. Jahrhundert Mitglieder der Familie Müller genannt.
Als das Kloster Groß St. Martin 1803 säkularisiert wurde, gehörte dieser Wichemshof zu Thenhoven neben dem Fronhof in Esch selbst als einzige aus dem ehemaligen Fronhofsverband zur zu versteigernden Vermögensmasse. Der Hof hatte 150 Morgen und brachte 36 Malter Korn (Roggen), 1 fettes Schwein und 4 Mass Oel jährlich an Pacht ein. Als Pächter werden Hermann Müller und Peter Müller genannt, deren Pachtzeit am 2. Februar 1796 begonnen hatte oder verlängert worden war.

12. Das Hassels- oder Anxelsgut zu Weiler zahlte 1/2 Pferd Kurmut und
stellte einen halben Schöffen.
Laut Kaufvertrag vom 19. März 1731 ging es an die Erben Engelberg. 1763 wird als "Vasall" ein Friedrich Schmitz genannt, 1730 war Mathias Isenkrott Schöffe und wohl auch Pächter.



7. Esch in der frühen Neuzeit und in der Franzosenzeit

Zwar fließen für die Zeit nach 1500 die Quellen etwas reichlicher als für das Mittelalter, aber dennoch ist es nicht leicht, ein differenziertes Bild auch des Ortes Esch zu gewinnen. Gewisse Nachrichten sind in den, den Dingstuhl Griesberg betreffenden Weistümern enthalten, von denen einige, die sich auf den Escher Busch beziehen, gedruckt vorliegen. Es sind dies Auszüge aus dem Hofesweistum von vor 158 1, von 1581 und von 167 1.
Der Escher Busch lag zwischen dem Fronhof und Worringen. Er ist auf der Karte von Tranchot/Müffling von 1807/08 noch gut zu erkennen und nicht mit dem jetzigen Gehölz identisch. Dieser Wald oder Busch, den wir im hohen Mittelalter noch in der Hand des Erzbischofs finden, gehörte in der frühen Neuzeit dem Kloster St. Martin. Nach der ältesten Ordnung durfte in diesem Wald niemand "hauen noch brechen noch dreiben mit einigem viehe". Um die Ordnung aufrechtzuerhalten, war ein eigener "furster" angestellt, der verpflichtet war, jeden Waldfrevel vor dem Hofgeding anzuzeigen.
Aus dem Protokoll des Hofsgerichts zu Esch vom 17. November 1581 erfahren wir, daß sich zahlreiche Einwohner von Esch schuldig bekennen, im Escher Busch Holz geschlagen zu haben. Als Begründung für ihr Tun geben sie an, daß sie durch die "krigen soe großen schaden geleden (erlitten) und brandz bedurftig worden, das sie andringender noitz (Not) halben darin gehen, sprockelen (Holz sammeln) und lesen mueßen". Wegen der besonderen Situation verzichtete der Abt von St. Martin auf eine Strafe für die unerlaubte Holzentnahme.
Die Escher Buschordnung vom 17. Mai 1671 hat dann die Nutzung des Escher Waldes durch die Einwohner von Esch geregelt. In 13 Paragraphen wurde folgendes festgelegt: Die Escher Dorfbewohner dürfen an zwei Tagen der Woche, am Mittwoch und Freitag, in den Escher Busch, um dort Reisig und dürres Holz zu sammeln. Aus jedem Haus darf nur eine Person gehen, auch darf sie nur einen hölzernen Hammer zum Abschlagen des dürren Holzes mitführen. Der Buschaufseher hat streng darauf zu achten, daß diese Regeln eingehalten werden, auch daß die regulären Holzfäller keinen Schaden anrichten und daß die Schäfer nicht ihre Herden durch den Busch treiben und dort weiden lassen. Außerdem soll der Buschvorsteher darauf achten, daß der den Busch umgebende Graben in Ordnung gehalten wird, damit das Vieh nicht in den Wald eindringt und dort Schaden anrichtet. Übertretungen der Buschordnung hat er am jährlichen Gedinge auf dem Fronhof schriftlich (!) zur Kenntnis zu bringen.
Es zeigt sich, daß der Escher Busch, wie schon im Mittelalter so auch in der frühen Neuzeit, für die Bevölkerung von großer Bedeutung war. Die schon genannte Tranchot/Müfflingsche Karte zeigt, daß der Busch durch hineingeschnittene Ackerflächen schon stark verkleinert worden ist. Nach der Richenchronik hat das Kloster St. Martin kurz vor seiner Aufhebung 1802 versucht, den Escher Busch der Gemeinde Esch zu schenken, was dann aber nicht wirksam wurde. So wurde der Busch mit dem übrigen Kirchenvermögen an Lambert Ploog verkauft, der ihn der Armenverwaltung in Köln vermachte, die ihn dann 1848 abholzen ließ.
Für die Größe und Verteilung des Besitzes im Raum Esch sowie für die Einwohnerzahl sehr aufschlußreich ist die sogenannte kurkölnische Deskription von 1669/70. Es handelt sich dabei um eine von den Landständen für Zwecke des Steueranschlages durchgeführte Landesbeschreibung. Aus den Aufstellungen, die nach Ständen getrennt niedergeschrieben wurden, läßt sich errechnen, wieviel Besitz in der Pfarrei Esch in Adelshand, wieviel in Kirchenhand oder in Bauernhand war. In der Pfarrei Esch wird Auweiler, Pesch und der Stöckheimer Hof miterfaßt, ohne daß genau angegeben wäre, wo die einzelnen Güter liegen. Unter Adelsbesitz ist auch derjenige angegeben, der von der Kirche zu Lehen kam. Die angegebenen Morgenzahlen variieren in den Quellen, vor allem wohl deswegen, weil bei der Berechnung die außerhalb der Pfarrei gelegenen Grundstücke manchmal mitgezählt wurden und manchmal nicht.

Übersicht über den Besitz in der Pfarrei Esch 1669/70

Geistlicher Besitz  
Domkapitel (Stöckheimer Hof)  463 Morgen
Groß St. Martin (Fronhof Esch) 396 Morgen
St. Andreas (?) 252 Morgen
Sonstige Kölner Kirchen, Hospitäler etc.  215 Morgen
Außerkölnische Kirchen  
(vor allem Kl. Altenberg u. Pfarrei bzw. Vikarie Esch) 144 Morgen
Summe Geistlicher Besitz 1.470 Morgen
Adelsbesitz  
v. Beyweg/Dr. Inden/Sophie v. Keip 302 Morgen
Anstelle zu Anstelle 146 Morgen
Franz von Gustorf (Zeverken) 103 Morgen
Witwe Dorhofen/Holzemius 201 Morgen
Sonstige (einzelne Äcker auswärtigen Adels) 52 Morgen
Summe Adelsbesitz 804 Morgen
Kirchspiel/Bauernhand  
Bauernhäuser 31  
Grund und Garten 47 Morgen
Ackerland 499 Morgen
mit den Nachbargemeinden strittiges Ackerland 252 Morgen
Summe Bauernhand 798 Morgen
Hausmannshöfe im Dorf  
D. Lemgonig 238 Morgen
Johann Broich 61 Morgen
Summe Hausmannshöfe 299 Morgen
Gesamtsumme Pfarrei Esch 3.371 Morgen


Zschocke, der im übrigen zu einem leicht abweichenden Ergebnis kommt, rechnet den kölnischen Morgen mit 0,3178 ha (1 ha = 3,1463 kölnische Morgen), so daß die Gemarkung Esch einschließlich Pesch und Auweiler, aber ohne Sinnersdorf und Orr auf rund 1071 Hektar Land käme. Fabricius errechnet (S. 74) 1120 Hektar. Für den gesamten Dingstuhl Griesberg, der ja über die Pfarrei Esch hinausreicht, werden für 1670 ingesamt 126 Häuser angegeben.
Immerhin erfahren wir, daß es um 1670 außer den Höfen in der Pfarrei Esch noch 31 Bauernstellen gab. Leider ist nicht angegeben, wie sich diese Bauernstellen verteilen, man kann aber wohl davon ausgehen, das sich die Mehrzahl davon in Esch selbst befanden. Bei 47 Morgen Hoffläche und Garten und 499 Morgen Ackerland (ohne das strittige Land) gehörten zu jeder Bauernstelle im Durchschnitt etwa 17,6 Morgen, das entspricht etwa 5,6 Hektar Land.
In der Richenchronik ist das Sterberegister von Esch wiedergegeben, daß der Pastor Thum in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts bis zu seinem eigenen Tode 1699 geführt hat. Er kommt darin für die Pfarrei Esch ohne Sinnersdorf mit den großen Höfen auf 41 Haushaltungen, nämlich

für Esch 17
für Pesch 9
für Auweiler 11
für Stöckheimer Hof 1
und für Orr 3


In Sinnersdorf gab es 28 Haushaltungen, so daß die gesamte Pfarrei Esch aus 69 Haushaltungen bestand. Die Summe von 41 Haushaltungen für die Pfarrei Esch ohne Sinnersdorf entspricht ziemlich genau den Angaben der Landesbeschreibung von 1669/70. Bei einer vorsichtigen Hochrechnung von etwa 5 Personen pro Haushalt (einschließlich Gesinde), kommt man für die Zeit um 1700 auf etwa 350 Einwohner für die Pfarrei Esch, wovon etwa 100- 120 auf den Ort Esch selbst gefallen sein werden.
Möglicherweise läßt sich bei einer gründlicheren Durchsicht der ungedruckten Quellen in den Archiven noch weiteres Material finden, das Aufschluß über die Einwohner von Esch vor der Franzosenzeit gibt. Genaue Zahlen und statistische Übersichten be-itzen wir für die ehemals kurkölnischen Länder erst nach dem Einmarsch der Franzosen 1794. Eine dieser Ausstellungen aus dem Jahre 1799 ist für uns besonders wichtig.
Diese Übersicht über die Zahl der Einwohner im Kanton Dormagen, zu dem Esch in der französischen Zeit verwaltungsmäßig gehörte, gibt für den gesamten Kanton 8387 Einwohner an. Auf Esch mit Auweiler und Pesch entfallen davon 280 Einwohner. Diese Zahlen wurden bei einer Art Bevölkerungsaufnahme ermittelt, bei der alle Einwohner über 12 Jahren mit Namen, Alter und Beruf erfaßt wurden. Zählt man sie aus, so ergeben sich für Esch 128, für Auweiler 94 und für Pesch 54 Einwohner.
Als Beruf wird bei den meisten Einwohnern in Esch cultivateur (= Landwirt) angegeben, in Esch selbst haben nur 4 Personen andere Berufe: Johann Rixen ist maitre d'école (= Schulmeister), Ferdinand Henseler ist marcetender en detail (= Kleinhändler, Hausierer), Anton Lemper ist tailleur (= Schneider) und Joseph Immersberg ist cordonnier (= Schuster). Für Auweiler werden 8 und für Pesch 2 mercenaire (= Lohnarbeiter) angegeben. Außerdem finden wir in Auweiler einen marechal ferrente (= Hufschmied) und in Pesch ebenfalls einen Schmied. Die meisten Einwohner sind im Ort selbst geboren, aus anderen Orten zugezogen sind in Esch 12, in Auweiler 10 und in Pesch 2 Einwohner.
Da in der Namenliste auch das jeweilige Alter der Personen angegeben ist - mit Ausnahme der Kinder unter 12 Jahren -, kann man eine Art Altersverteilung der Escher Bevölkerung im Jahre 1799 machen. Eine solche Altersverteilung der 113 Einwohner von Esch ergibt folgende Tabelle:

Jahre Personen Prozent
0-20 40 35,4
21-30 19  16,8
31-40 21 18,5
41-50 14 12,3
51-60 8 7,0
über 60 11 9,7
  112* 100
  *eine fehlerhafte Altersangabe  


Bemerkenswert ist, daß sieben Einwohner 70 Jahre und älter waren, das Alter von Christian Lützenkirchen wird mit 86 und das von Johann Schmitz mit 94 angegeben. In Auweiler finden wir zwei 70jährige und drei 72jährige, während in Pesch niemand über 70 Jahre alt war.
Ob die 1799 von den französischen Behörden aufgestellte Liste alle Einwohner erfaßt, ist unklar. Der Pastor und der Vikar scheinen zu fehlen. Vielleicht haben sich auch einige jüngere Männer aus Furcht, zum Militärdienst eingezogen zu werden, auf das rechte Rheinufer abgesetzt.
Eine 1801 aufgestellte Liste erfaßte für Esch 97 Personen, für 1802 sind für Esch, Orr, Auweiler und Pesch zusammen 262 Personen aufgeführt. Von diesen waren 102 Männer über 12, 104 Frauen über 12, 23 Jungen und 33 Mädchen unter 12 Jahren. Diese Aufstellung ist vom "maire" (Bürgermeister) Schumacher unterschrieben.
Wir müssen stets berücksichtigen, daß in kriegerischen Zeiten solche Orte wie Esch besonders stark zu leiden hatten. Die Dörfer waren, ganz anders als die Städte, der umherschweifenden Soldateska viel unmittelbarer ausgesetzt. In den Quellen schlägt sich die Bedrohung und Belastung im Krieg in den Anträgen auf Pachtminderung, Steuerstundung oder Kredite nieder. Als Begründung wird dann - und das gilt für die Kriege des ausgehenden 16. ,Jahrhunderts, des 17. Jahrhunderts, des siebenjährigen Krieges (1756-1763) wie des französischen Krieges ab 1792 gleichermaßen - wirtschaftliche Not, hervorgerufen durch Kriegssteuern, Naturallieferungen, Requisitionen, Einquartierungen und Plünderungen angegeben. Eine genaue Durchsicht dieser Quellen würde vielleicht noch manches traurige Ereignis aus Esch zutage fördern.

Zum Abschluß dieses Kapitels sei noch der Bericht wiedergegeben, den Pfarrer Richen in seiner Chronik über die Franzosenzeit mitteilt:
"Die trübseligen und schrecklichen Folgen der im Jahre 1793 (er meint 1789) ausgebrochenen französischen Revolution haben, wie vorauszusehen, auch unsere Gegend und Pfarre nicht unberührt gelassen. Pastor Kapp schreibt: ,Da im Jahre 1794 anfangs des Weinmonats (22. Sept. bis 21. Okt.), wo die französische Armee in hiesige Gegend gekommen, einige Franzosen von den Vortruppen in mein Pastoralhaus auch einmal des Abends um 9 Uhr eingefallen, und beim Einfall meine Domestiquen sich aus dem Haus entfernten, ich aber aus Furcht auf meinem Schlafzimmer still verbliebe, haben die selbigen schier die ganze Nacht hindurch alles durchsuchet und vieles fortgeschleppt, zugleich haben sie zum Unglück das Taufbuch erhaschet und einige Blätter verrissen, vielleicht um Feuer damit anzuzünden-, nunmehr hab ich mit vieler Mühe das Taufbuch wieder in Ordnung gebracht'.
Zu dieser Zeit lebte auch hier ein gewisser Peter Vogel, aus Esch gebürtig, im Kirchenhause. Dieser hielt sich als Escher Republikaner berufen, auch hier einen Freiheitsbaum aufzupflanzen (gegen Waidjans Haus, neben Schornshof). Den Pastor zwang er, denselben mit seinem eigenen Pferde aus der Opfermannsgasse holen zu lassen. Vogel hielt vor dem Freiheitsbaum eine Rede und schloß mit dem gewöhnlichen Ruf-. Vive la Republic! Dieser Mensch trägt die Schuld, daß der schöne vom Frohnhof auf Worringen zu gelegene Busch, welcher der Abtei von St. Martin gehörte, für Esch verlorengegangen ist."



Ausblick ins 19. Jahrhundert

In der Preußenzeit ab 1815 läßt sich ein langsames Ansteigen der Bevölkerungszahl in Esch feststellen. 1817 besaß die Pfarrei Esch, die nun ein Teil der Bürgermeisterei Stommeln im Landkreis Köln war, 694 Einwohner, die sich auf das Dorf Esch (190), die drei Höfe in Orr (52), den Weiler Pesch (82) und das Dorf Sinnersdorf (370) verteilten. 1828 gibt Restorff für Esch alleine 234 Einwohner an. 1831 finden wir in Esch 225, 1844 schon 306 Einwohner, die noch alle katholisch waren. Für 1862 sind in der Richenchronik 341 Einwohner angegeben. An Feuerstellen bzw. Wohnhäuser werden für Esch 1831 35 und 1844 49 genannt.
Genaueres über das Leben auf den großen Höfen bzw. im Dorf selbst im 19. Jahrhundert wissen wir nicht. Es ist erstaunlich, wie wenig Quellen uns für diese Zeit zur Verfügung stehen. Da die Höfe, Häuser und Grundstücke, die vor 1803 in mehr oder weniger enger Verbindung zu Kölner geistlichen Instituten standen, nach der Säkularisation völlig in Privathand übergegangen sind, fallen deren Archive als Informationsquelle weg. Daß sich im Laufe von über 150 Jahren auf den Höfen selbst, von denen viele verpachtet waren, zum Teil auch ihren Besitzer wechselten und nicht zuletzt im Laufe des 19. Jahrhunderts um- und ausgebaut wurden, keine schriftlichen Unterlagen erhalten haben, ist verständlich. Eine gewisse Hoffnung besteht noch darin, daß sich im Familienarchiv der Berghe von Trips auf Schloß Hemmersbach Unterlagen auch über die Höfe in Esch befinden, denn immerhin waren der Wernershof, der Damianshof und der Schornshof seit spätestens 1868 im Besitz dieser Familie.

Esch von Nordosten, Foto um 1940

Leider war es bisher nicht möglich, das Gemeindearchiv von Esch aus dem 19. Jahrhundert ausfindig zu machen. Im Historischen Archiv in Köln finden sich nach Auskunft des Archivs in den Akzessionen 445, 748 und 875 nur Akten der Zeit von 1964 bis zur Eingemeindung 1975, sowie Gemeinderatsprotokolle Sinnersdorf ab 1912. Im Stadtarchiv Pulheim gibt es einen Bestand Akten der ehemaligen Bürgermeisterei Stommeln, der auch die Gemeinde Sinnersdorf mit Esch, Pesch und Auweiler angehörte. Es handelt sich um relativ wenig Akten über die von der Gesamtbürgermeisterei zu entscheidenden Angelegenheiten, wie z.B. Schulsachen. Die Akten der ehemaligen Gemeinde Sinnersdorf aus dem 19. Jahrhundert bis 1964 scheinen verschollen. Es ist zu hoffen, daß sie, sei es in einem Archiv, sei es an anderer Stelle, wieder zum Vorschein kommen. Sollten sie vernichtet sein, so ist für die Geschichtsschreibung von Esch ein Verlust eingetreten, der nicht hoch genug eingeschätzt werden kann.
Es soll daher hier wenigstens das zusammengetragen werden, was in der Richenchronik und sonstigen Quellen überliefert ist, wobei durch gezieltes Suchen und gründliches Sammeln und Auswerten verstreuter Nachrichten sicherlich noch vieles beigetragen werden könnte.
Der Fronhof scheint nach dem Verkauf in der Franzosenzeit in das Eigentum des Lambert Ploog übergegangen zu sein. Dieser Lambert Ploog stiftete u.a. das wenig fruchtbare Land am Kirchberg, westlich und außerhalb der Kirchhofsmauer für den Bau der ersten öffentlichen Schule in Esch. Er wollte wohl auch der Pfarrei Land für eine Erweiterung des Kirchhofs schenken, was diese aber abgelehnt hat. Ploog hatte auch den Escher Busch erworben, den nach seinem Tode am 3. März 1846 die Armenverwaltung der Stadt Köln erbte. Diese ließ ihn 1848 abholzen.
Nach dem Tode von Lambert Ploog wurde die mit ihm verwandte Familie Jüssen-Brecher Eigentümerin des Fronhofes. 1862 war die Witwe Agnes Jüssen, geb. Brecher Eigentümerin, die am 21. November 1869 starb. Pfarrer Richen schreibt in seiner Chronik: "Durch ihren Tod verliert unsere Pfarre viel, auch müssen wir fürchten, daß der Icib- und seelenverderbliche Anbau der Zuckerrüben sich auch hier einbürgen wird." Und wenige Seiten später, im Februar 1870, notiert er: "Wie vielfach gefürchtet wurde, ist es wirklich zugetroffen: hiesiger Fronhof ist von dem jetzigen Eigentümer, H. Hoffsümmer in Buir, an den Rübenzuckerfabrikanten H. Pfeifer in Bickendorf verachtet worden. Also gerät leider auch unsere Gemeinde in den Bereich der Zuckerrüben-Cultur und damit in das leibliche und geistige Verderben dieser neuen Art von Sklavenarbeit."
Ab 1871 wurde der Fronhof von Hubert Müngersdorff bewirtschaftet, der 1881 und 1888, vielleicht auch schon vorher, langfristige Kredit- und Lieferverträge mit der Zuckerfabrik Pfeifer und Co. abgeschlossen hatte. Der Fronhof scheint in dieser Zeit so etwas wie ein Mustergut geworden zu sein, zumal nachdem er sich auf die landwirtschaftliche Samenzucht spezialisiert hatte. Hubert Müngersdorff erhielt in den 90er Jahren zahlreiche Preise und Preismedaillen für die Verbesserung der Zuckerrüben, die sogar als "Müngersdorffs verbesserte Lanker Runkelrübe. Original Züchtung" gesetzlich geschützt war.
Im Jahre 1892 wurde der Pachtvertrag zwischen Paul Hubert Müngersdorff und -einer Ehefrau Elise, geb. Glasmacher, und dem Gutsbesitzer Wilhelm Josef Hofsümmer und seiner Ehefrau Agnes geb. Brecher zu Buir auf 12 Jahre verlängert. Möglicherweise kurz vor 1903 hat die Armenverwaltung der Stadt Köln den Fronhof erworben. Aus dieser Zeit, in der die Stadt Köln Eigentümerin des Fronhofes war, stammt auch noch das Kölnische Wappen an der Nordseite des Hauptgebäudes. Am 8. Januar 1903 verpachtete die Stadt Köln (Armenverwaltung) den Fronhof an den bisherigen Pächter. Der Hof besaß damals einen Umfang von 77 Hektar und 67 Ar, der Pachtzins betrug 8699 Mark 51 Pfennig. Auch als der Fronhof in den 30er Jahren dieses Jahrhunderts von der Familie Bardenheuer erworben worden war, blieb die Familie Müngersdorff Pächter. So haben bis 1954 drei Generationen dieser Familie den Fronhof bewirtschaftet.

Saatreinigungsmaschine auf dem Fronhof um 1928

Was die anderen großen Höfe angeht, so sind wir über ihre Geschichte nur schlecht unterrichtet. So konnte ich, wie schon angedeutet, nicht ermitteln, wann der Damianshof, der Schornshof und der Wernershof in das Eigentum der Familie Berghe von Trips kam. Auch berichtet die Richenchronik erstaunlich wenig über die großen Höfe. Lediglich die Notiz, daß die Geschwister Felten im Schornshof 1867 anläßlich des Todes ihrer Mutter, der Witwe Christine Felten geb. Heuck, die am 4.1.1865 verstorben war, ihren Eltern ein Grabmal errichten wollten, ist auf uns gekommen.
Mit Sicherheit lassen sich auch hier noch Nachrichten zusammentragen, die es erlauben, ein etwas farbigeres Bild vom Leben in Esch im 19. Jahrhundert zu zeichnen.



Quellen- und Literaturnachweise

Für die vorstehende Darstellung wurden gedruckte und ungedruckte Quellen und Literatur herangezogen, die im folgenden abschnittsweise aufgeführt sind. Benutzt wurden folgende Archive: Hauptstaatsarchiv Düsseldorf (HStAD), Historisches Archiv der Stadt Köln (HAStK), Historisches Archiv des Erzbistums Köln (HAEK) und Pfarrarchiv Esch (PfAEsch).

Kapitel 2:
a) zur Urkunde von 929: Die Urkunde existiert in zwei Ausfertigungen und in zwei frühen Abschriften. Ein Original im HAStK, Groß St. Martin, Urk. 3/ 1, das andere im HAEK, Pfarrarchiv St. Martin Urk. 1. Vgl. Heinrich Schäfer, Inventare und Regesten aus den Kölner Pfarrarchiven: VII Das Pfarrarchiv von Groß St. Martin, in: Annalen des Historischen Vereins für den Niederrhein, Heft 83,1907, S. 163, Urk. 1; TheodorJosef Lacomblet, Die Urkunde des Erzbischofs Everger von Cöln für die Abtei St. Martin daselbst von dem Jahre 989, in: Archiv für die Geschichte des Niederrheins, 111. Band, 1. Heft, 1860, S. 169-175; Theodor Josef Lacomblet, Urkundenbuch für die Geschichte des Niederrheins etc., Bd. 1, Nachdruck Aalen 1960, S. 75, Nr. 123; Regesten des Erzbischofs von Köln 1, S. 167, Nr. 548
Danken möchte ich Herrn Prof. Dr. Erich Wisplinghoff für die Überlassung seines Manuskriptes zum Rheinischen Urkundenbuch Bd. 11, in dem er sich zu der Echtheit der Urkunde von 989 äußert.
b) Zur Geschichte des Klosters Groß St. Martin: Johannes Hubertus Kessel, Antiquitates Monasterii S. Martini maioris Coloniensis (Monumenta historica ecclesiae Coloniesis, Tomus 1), Coloniae 1862; Peter Opladen, Groß St. Martin. Geschichte einer stadtkölnischen Abtei (Studien zur Kölner Kirchengeschichte 2), Düsseldorf 1954; Wilhelm Neuss, Friedrich Oediger, Das Bistum Köln von den Anfängen bis zum Ende des 12. Jahrhunderts (Geschichte des Erzbistums Köln, Bd. 1), Köln 1964; Hugo Rathgens (Bearb), Die Kunstdenkmäler der Stadt Köln: Die Kirchlichen Denkmäler der Stadt Köln 2 (Die Kunstdenkmäler der Rheinprovinz, Hg. v. Paul Clemen, Bd. 7, Abt. 1.), Düsseldorf 1911.
c) Zur Situation des Kölner Raumes um 1000 und zur Agrargeschichte: Edith Ennen, Kölner Wirtschaft im Früh- und Hochmittelalter, in: Zwei Jahrtausende Kölner Wirtschaft, Bd. 1, Köln 1975, S. 87-195-, Herman Aubin, Wolfgang Zorn, Handbuch der Deutschen Wirtschafts- und Sozialgeschichte Stuttgart 1971; Edith Ennen, Walther Janssen, Deutsche Agrargeschichte. Vom Neolithikum bis zur Schwelle des Industriezeitalters (Wissenschaftliche Paperbecks 12: Sozial- und Wirtschaftsgeschichte), Wiesbaden 1979, Aloys Schulte, Tausend Jahre Deutscher Geschichte und Deutscher Kultur am Rhein, Düsseldorf 1925; Hermann Aubin, Agrargeschichte, in: H. Aubin, Th. Frings, J. Hansen u.a., Geschichte des Rheinlandes von der ältesten Zeit bis zur Gegenwart, Bd. 2: Kulturgeschichte, Bonn 1922, S. 115-148; Eugen Boshof, Ottonen- und frühe Salierzeit (919-1056), in: Rheinische Geschichte, Bd. 1,3: Hohes Mittelalter, Düsseldorf 1983, S. 1-120; Erich Wisplinghoff, Bäuerliches Leben am Niederrhein im Rahmen der benediktinischen Grundherrschaft, in: Villa-curtis-grangia. Landwirtschaft zwischen Loire und Rhein von der Römerzeit zum Hochmittelalter (Beihefte der Francia, Bd. 11) München/Zürich 1982, S. 149-163.

Kapitel 3:
HAStK, Findbuch Groß St. Martin; Findbuch St. Andreas; Bestand Groß St. Martin, Akte 2, Akte 24a (Lagerbuch); HAEK, Pfarrarchiv St. Martin, Akte Nr. 37 (A 11 51), 41 (A 11 28); Regesten der Erzbischöfe von Köln; Ennen, Eckerts, Quellen-, Opladen; Kessel (wie Kapitel 2); Hans Mosler (Bearb), Urkundenbuch der Abtei Altenberg, Bd. 2 (Urkundenbücher der geistlichen Stiftungen des Niederrheins 111, 2), Düsseldorf 1955-1 Heinz Firmenich, Die Kirchen St. Martinus und St. Mariä Namen in Köln-Esch (Rheinische Kunststätten, Heft 253), Köln 198 1; Herman Aubin, Die Weistümer der Rheinprovinz, 2. Abt.: Die Weistümer des Kurfürstentums Köln, Bd. 1: Amt Hülchrath (Publikationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde XVIII), Bonn 1913; Ewald Gläßer, Zur Entwicklungsgeschichte ländlich-agrarer Siedlungen im Kölner Norden. Ein Beitrag zur Orts- und Flurgenese im Rheinland (Düsseldorfer Geographische Schriften 4), Düsseldorf 1976.

Kapitel 4:
HStaD, Kurköln 11 1116a, 1127, 1131, 1135, 1154; Wilhelm Fabricius, Erläuterungen zum Geschichtlichen Atlas der Rheinprovinz, 2. Bd: Die Karte von 1789. Einteilung und Entwicklung der Territorien von 1600 bis 1794 (Publikationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde XII, 2), Bonn 1898, Nachdruck 1965; Aubin, Weistümer (wie Kap. 3); Johann Köllen, Der Landkreis Köln 1816-1966. Die kommunale Struktur des Landkreises Köln. Eine chronologische Darstellung der verwaltungsmäßigen Entwicklung des Kreisgebietes seit der Kreisgründung im Jahre 1816, in: Johann Köllen, Hans Kisky, Robert Steimel, Siegel und Wappen, Burgen und Schlösser im Landkreis Köln, Köln (1966), S. 7-38; Gläßer (wie Kap. 3); Ingrid Joester (Bearb). Die Behörden der Zeit 1794-1815. Teil 1: die linksrheinischen Gebiete (Veröff. d. staatl. Archive des Landes NRW 73), Siegburg 1987.

Kapitel 5:
HASt Köln, Groß St. Martin, Akten 2 und 24a; HAEK, Pfarrarchiv St. Martin, Akten 37 u. 41; Aubin, Weistümer (wie Kap. 3); Mosler, Altenberg (wie Kap. 3); Fabricius, Erläuterungen (wie Kap. 4): Gläßer (wie Kap 3); Ludwig Wirtz, Studien zur Geschichte rheinischer Gaue, in: Düsseldorfer Jahrbuch, Bd. 26, 1913/14, S. 63 ff.

Kapitel 6:
Wie zu Kap. 5; Kessel u. Opladen, (wie Kap. 1), Gläser (wie Kap. 3); HAStK, ehem. Kart., Akten 129,84 (zu Wernershof); Wilhelm Baumeister, Der Wichemshof zu Thenhoven, seine Besitzer und Pächter 1450-1942, in: Jahrbuch des Kölnischen Geschichtsvereins 56, 1985, S. 136-148; Richard Büttner, Die Säkularisation der Kölner Geistlichen Institutionen. Wirtschaftliche und soziale Bedeutung und Auswirkungen (Schriften zur Rheinisch-westfälischen Wirtschaftsgeschichte, Bd. 23), Köln 1971; Herbert M. Schleicher, Ratsherrenverzeichnis von Köln zu reichsstädtischer Zeit von 1396-1796 (Veröff. der Westdeutschen Gesellschaft für Familienkunde, Neue Folge 19), Köln 1982.

Kapitel 7:
HStAD, Kurköln 1111 16a, 1127,1131, 1135, 1154 1; Roerdep., 42311,1722 1; Richenchronik (Transkription von J. Hoffend); Gläßer (wie Kap. 3); Reinhart Zschocke, Siedlung und Flur der Kölner Ackerebene zwischen Rhein und Ville in ihrer neuzeitlichen Entwicklung. Mit einem Vorschlag zur Flurformenterminologie (Kölner Geographische Arbeiten, Heft 13), Köln 1959; Aubin, Weistümer (wie Kap. 2).

Kapitel 8:
Ev.Restorff, Topographisch-statistische Beschreibung der Königlich Preußischen Rheinprovinz, Berlin, Stettin 1830; Übersicht der Gebiets-Eintheilung des Regierungs-Bezirks Köln, Köln 1817; Übersicht der GebietsEintheilung des Regierungsbezirks Cöln am Schluße des Jahres 1831, Köln 1832; Übersicht des Bestandtheils und Verzeichnis sämtlicher Ortschaften und ... einzeln liegender benannter Grundstücke des Regierungs-Bezirks Cöln .... (1844); Richenchronik (Transkription von J. Hoffend); Unterlagen der Familie Müngersdorff. Für die Überlassung dieser Unterlagen und für zahlreiche Hinweise danke ich Frau Müngersdorff auch an dieser Stelle ganz herzlich.